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Zwölf Autofahrer, die durch Alkohol oder sonstige berauschende Mittel in ihrer Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt waren, zog die saarländische Polizei bei ihren Kontrollen in der letzten Woche aus dem Verkehr. Die Kontrollen im Umfeld von Faschingsveranstaltungen, die von den Verkehrsdiensten und den Polizeiinspektionen gleichermaßen im gesamten Saarland durchführt wurden, werden fortgesetzt.

Zwischen dem 22. und dem 28. Januar 2018 kontrollierten saarländische Polizeibeamte über 400 Fahrzeuge und deren Fahrer. Von den zwölf Fahrern, die ihr Fahrzeug nicht mehr sicher führen konnten, mussten fünf, die nach übermäßigem Alkoholgenuss nicht mehr fahrtüchtig waren, ihren Führerschein direkt abgeben. Den anderen droht der Verlust der Fahrerlaubnis in dem eingeleiteten Strafverfahren.

Sechs weiteren Fahrzeugführern bzw. –führerinnen droht ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, weil sie die 0,5-Promillegrenze überschritten oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel gestanden hatten. Daneben müssen sie mit zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

Die Polizei weist darauf hin: Alkoholische Beeinflussung ist nach wie vor eine der Hauptunfallursachen. Auch folgenlose Trunkenheitsfahrten ziehen empfindliche Strafen nach sich.

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– Trennen Sie Trinken und Fahren. Lassen Sie Ihr Fahrzeug zu Hause stehen.

– Bilden Sie Fahrgemeinschaften und klären sie im Vorfeld, wer nüchtern bleibt und die anderen sicher nach Hause bringen wird

– Wenn Sie etwas getrunken haben, lassen Sie ihr Fahrzeug stehen. Nutzen Sie für den Nachhauseweg  öffentliche Verkehrsmittel oder rufen sie sich ein  Taxi

– Denken Sie auch an den Restalkohol, wenn Sie am nächsten Morgen ein Fahrzeug benutzen müssen.

– Steigen Sie nicht in ein Fahrzeug ein, wenn der Fahrer unter alkoholischer Beeinflussung steht

– Durch Kostümierung können unter Umständen Sicht und Gehör des Fahrers beeinträchtigt sein. Legen Sie diese deshalb ab, wenn Sie am Steuer eines Fahrzeuges sitzen.

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