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Zum Sanierungsprojekt Radwege, mit Start womöglich noch in diesem Jahr, wurde der Radweg zwischen Kirkel-Limbach und Blieskastel-Bierbach erklärt. Nicht zuletzt, um das Radwegenetz des Saarpfalz-Kreises als touristische Attraktion für die Biosphären-Region zu bewahren. Dr. Gerhard Mörsch, Geschäftsbereichsleiter Regionalentwicklung/Biosphäre Bliesgau, erklärte, dass zwei Sanierungsabschnitte geplant seien. Die Kosten für die Strecke Kirkel-Limbach bis Wörschweiler teilten sich der Saarpfalz-Kreis und die Stadt Homburg, führte Dr. Mörsch aus. Für den Abschnitt von Wörschweiler bis Bierbach, der zum Saarland-Radweg gehört, käme in voller Höhe der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) auf.

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„Nach neuester Kostenschätzung würden für den Kreis etwa 86 000 Euro fällig. Es bleibt allerdings die Ausschreibung abzuwarten“, so Dr. Mörsch. Der Kreistag stimmte auf Empfehlung des Kreistagsausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Raumordnung der Vereinbarung über die Sanierung des Radwegeabschnitts zwischen Kirkel-Limbach und Blieskastel-Bierbach unter finanzieller Beteiligung der Kreisstadt Homburg und des LfS zu.

Seine Zustimmung gab der Kreistag auch für überplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 1,35 Millionen Euro. Hans Peter-Engel, Geschäftsbereichsleiter Finanzen, Immobilien und Schulverwaltung, möchte dies nicht als ein Defizit in gleicher Höhe verstanden wissen. Im vergangenen Jahr habe es auch überplanmäßige Einnahmen gegeben, so dass das Haushaltsjahr 2017 voraussichtlich mit einem Plus abgeschlossen werden könne, informierte Hans-Peter Engel. 

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Zum letzten Tagesordnungspunkt gab es ebenfalls keine Gegenstimme, wenngleich die Anpassung von Ehrengaben eher eine verdrießliche Angelegenheit ist. Dennoch war die Beschlussfassung zur Änderung der Richtlinien erforderlich geworden, nicht nur wegen der angespannten Haushaltslage, sondern vornehmlich aufgrund von datenschutzrechtlichen Erfordernissen. Der Saarpfalz-Kreis kann ab sofort nur noch Ehrungen vornehmen, für die eine automatisierte Melderegisterauskunft gemäß § 50 Bundesmeldegesetz vorgesehen ist.     

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