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Am Freitag, dem 24. September, gegen 9.20 Uhr, kam es auf der B269neu aus Richtung A620 kommend in Fahrtrichtung Altforweiler zu einem Verkehrsunfall mit einer im Fahrzeuginneren eingeklemmten Person. Dabei befuhr der Unfallverursacher die rechte und die Geschädigte die linke der beiden Fahrspuren in gleicher Fahrtrichtung.

Nach dem Ende der baulichen Fahrbahntrennung beabsichtigte der Unfallverursacher auf der Fahrbahn zu wenden, um in die entgegengesetzte Fahrtrichtung zu fahren, obwohl dies an der Örtlichkeit, gekennzeichnet durch eine doppelt durchgezogene Fahrbahnmarkierung, verboten ist. Infolgedessen kollidiert der Unfallverursacher mit der Fahrerseite seines PKWs mit der Fahrzeugfront der Geschädigten.

Durch die Kollision wurde die Geschädigte im Fahrzeuginneren eingeklemmt und musste durch die Freiwillige Feuerwehr Ensdorf mit Hilfe von technischem Gerät aus diesem geborgen werden. Alle Beteiligten wurden leicht verletzt und zu weiteren Untersuchungen in umliegende Krankenhäuser verbracht. An den Fahrzeugen entstand erheblicher Sachschaden und sie wurden mittels Abschleppdienst von der Örtlichkeit entfernt. Für die Zeitdauer der Unfallaufnahme und Bergung wurde die B269neu in beiden Fahrtrichtungen voll gesperrt.

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