Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wird gebeten, die Ereignisse fachlich aufzuarbeiten, Unterstützungsbedarf bei den Kommunen zur Verbesserung bei der Vorsorge vor Sturzfluten zu eruieren und dem Ministerrat im Herbst zu berichten. Die Landesregierung dankt dem Entsorgungsverband Saar in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen für die Bereitstellung unentgeltlicher Entsorgungsmöglichkeiten auch von größeren Mengen von entsprechenden Abfällen durch betroffene Bürgerinnen und Bürger auf den Umladestationen des Entsorgungsverbandes sowie der Abfallverwertungsanlage in Velsen.

Durch die Unwetter sind in den betroffenen Orten auch Vereine und deren Räumlichkeiten, Plätze und Aktivitäten betroffen. Die Landesregierung wird in den betroffenen Orten unterstützende Maßnahmen ergreifen, damit die Vereine ihre Tätigkeiten aufrechterhalten können. Denn gerade in diesen Zeiten ist das ehrenamtliche Engagement mehr denn je das Fundament einer funktionierenden Gemeinschaft. Die Landesregierung richtet einen einmaligen Härtefallfonds für ehrenamtliche Organisationen ein, deren Aktivitäten durch unwetterbedingte Schäden an Gebäuden oder Anlagen beeinträchtigt wurde. Er umfasst 40.000 Euro. Anträge sind über die Gemeindeverwaltung an die Staatskanzlei bis zum 31. Juli 2018 zu richten. Die Entscheidung über die Mittelvergabe erfolgt durch eine auch mit Externen besetzten Kommission.

Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport stellt zur Behebung von Flutschäden in Einzelfällen Bedarfszuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung. Die Mittel können von Gemeinden und Gemeindeverbänden für die Behebung von Schäden an der kommunalen Infrastruktur (ausschließlich kommunale Gebäude, Straßen, Wege und Plätze) beantragt werden. Im Rahmen der Städtebauförderung ist in bestehenden Fördergebieten eine relativ schnelle finanzielle Unterstützung der Gemeinden möglich. Wenn der Schaden in einem Fördergebiet entstanden ist, kommt die Förderung folgender Maßnahmen zur Behebung in Frage:

–     Wiederherstellung von öffentlichen Flächen (z.B. Straßen, Wege,    Plätze, Grünflächen)

–     Private Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden

–     Abbruch- und Rückbaumaßnahmen an Gebäuden

Durch eine Neubelegung im Rahmen bisher ausgesprochener Bewilligungen können Maßnahmen zur Behebung der Unwetterschäden vorgezogen werden. Auch die Bundesregierung hat angekündigt, betroffene Gemeinden im Rahmen der Städtebauförderung zu unterstützen.

Weiterlesen auf Seite 5: Das Maßnahmenpaket der Landesregierung

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