In Übereinstimmung mit der bestehenden FHR trägt das Land die Finanzhilfen zu 40 %, die betroffenen Kreise und der Regionalverband zu 30 % sowie die betroffenen Gemeinden ebenfalls zu 30%. Der Anteil des Landes wird auch dann gewährt, wenn sich die Kommunen nicht oder nicht im vorgesehenen Umfang an der Hilfe beteiligen. Gemäß FHR werden auf der Ebene der betroffenen Landkreise bzw. des Regionalverbandes Saarbrücken Schadenskommissionen gebildet, die die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen für die Bescheiderteilung durch den zuständigen Landrat bzw. den Regionalverbandspräsidenten vorbereiten.

Die Landesregierung stellt aus dem Gesamthaushalt Mittel von bis zu 1 Mio. Euro zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der kommunalen Mittel steht im Rahmen der Finanzhilfemaßnahme somit ein Hilfsvolumen von zusammen 2,5 Mio. Euro zur Verfügung. Die auf die aktuelle Situation angepasste Finanzhilfe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Landesrechnungshofs und tritt nach dessen Zustimmung in Kraft.

Das Ministerium für Finanzen und Europa hat einen Erlass zu den steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den Wetterereignissen in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni 2018 erarbeitet und stimmt diesen zeitnah mit dem Bundesministerium der Finanzen ab. Dort sind unter anderem Stundungsregelungen, Regelungen zur Anpassung von Steuer-Vorauszahlungen, vereinfachte Zuwendungsnachweise für steuerbegünstigte Spenden, die Vorgehensweise beim Verlust von Buchführungsunterlagen sowie Regelungen für Sonderabschreibungen enthalten.

Die Unwetter haben uns nochmals vor Augen geführt, dass solche Starkregenereignisse grundsätzlich überall im Saarland und zu jeder Zeit auftreten können. Aufgrund des daraus resultierenden Überschwemmungsrisikos stellen sie eine außerordentliche Gefahr für Leib und Leben dar und können zu enormen Schäden führen. Solche Ereignisse sind äußerst schwer vorhersehbar und haben eine geringe Vorwarnzeit. Umso wichtiger ist es, dass alle Beteiligten – jeder für seinen Verantwortungsbereich – bestmögliche Vorsorge treffen:

–   Die kommunalen Gebietskörperschaften werden erneut aufgefordert, sich vermehrt und engagiert in die landesweit bestehenden Hochwasserpartnerschaften einzubringen und die dort gewonnenen Erkenntnisse zu nutzen, um den örtlichen Schutz vor Sturzfluten zu verbessern. Die extremen Unwetterereignisse sollten alle Kommunen zum Anlass nehmen, sich mit der potentiellen Starkregengefährdung in ihrem Gemeindegebiet vertieft auseinanderzusetzen und eigene Starkregenvorsorgekonzepte erstellen lassen, um für sich und ihre Bürgerinnen und Bürger durch die Bereitstellung von entsprechenden Gefahrenkarten umfänglich über potentielle Risiken zu informieren. Die Erstellung von kommunalen Starkregenvorsorgekonzepten wird seitens des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz gefördert, was bisher einige Kommunen bereits in Anspruch genommen haben. Als zusätzliche Hilfestellung für die Kommunen können die Ende des Jahres vorliegenden Ergebnisse aus  der auswertenden Studie, die Empfehlungen zur Erstellung von solchen Konzepten enthält, dienen.

–   Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, in Wahrnehmung ihrer eigenen Verantwortlichkeit alle geeigneten Maßnahmen in ihrem persönlichen Verantwortungsbereich zu ergreifen, um den Eintritt von Schäden zu verhindern bzw. zu minimieren. Darüber hinaus werden alle Eigentümer und Mieter aufgerufen, den Abschluss einer Elementarschadensversicherung zur Absicherung des verbleibenden Restrisikos zu prüfen. Hierzu hat das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz seit 2010 eine umfangreiche Informationskampagne gestartet, die seit den letzten Starkregenereignissen von 2016 noch weiter intensiviert wurde.

Weiterlesen auf Seite 4: Das Maßnahmenpaket der Landesregierung

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein