Symbolbild

Die schweren Überschwemmungen in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni infolge heftiger Niederschläge haben im Saarland zu einer Naturkatastrophe von außergewöhnlichem Ausmaß mit schweren Schäden geführt. Ministerpräsident Tobias Hans hat daraufhin ein Maßnahmenpaket zur Soforthilfe auf den Weg gebracht. Der saarländische Ministerrat hat dieses Paket in seiner heutigen Sitzung in Berlin beschlossen. Unter Berücksichtigung der kommunalen Mittel steht im Rahmen der Finanzhilfemaßnahme somit ein Hilfsvolumen von zusammen 2,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Nachdem sich der Ministerpräsident bereits am frühen morgen des 1. Juni gemeinsam mit Umweltminister Reinhold Jost und Innenminister Klaus Boullion vor Ort, in den besonders betroffenen Gemeinden Bliesransbach und Kleinblittersdorf, ein Bild über das Ausmaß der Schäden gemacht hatte, brachte er in Abstimmung mit den zuständigen Ressorts ein umfangreiches Maßnahmenpaket ins Kabinett ein. Es umfasst Hilfe für Schäden an privaten Gebäuden, öffentlichen Einrichtungen sowie an Wirtschaftsbetrieben. Die Maßnahmen sind dabei sowohl kurzfristig als auch mittelfristig angelegt.

„Wir lassen die Opfer in dieser schwierigen Situation nicht alleine. Innerhalb von Minuten haben Mitmenschen durch die Naturkatastrophe vor den Trümmern ihrer Existenz gestanden. Die Landesregierung unterstützt finanziell, wo Hilfe dringend benötigt wird“, so Ministerpräsident Tobias Hans. Hierzu wird die bestehende Finanzhilferichtlinie (FHR) an die Anforderungen aus dem aktuellen Unwetterereignis angepasst. Eine Schadenskommission, bestehend aus den betroffenen Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken, werden die Entscheidungsgrundlagen für die Bescheiderstellung vorbereiten.

Von den Unwettern betroffenen Vereinen hilft das Land bei der Wiederherstellung ihrer Infrastruktur, damit deren ehrenamtliche Tätigkeiten, als Fundament einer funktionierenden Gemeinschaft, aufrechterhalten werden kann. Dazu richtet der Ministerpräsident in der Staatskanzlei einen einmaligen Härtefallfonds für ehrenamtliche Organisationen ein, deren Aktivitäten durch unwetterbedingte Schäden an Gebäuden oder Anlagen beeinträchtigt wurden. Er umfasst 40.000 Euro. Anträge sind über die Gemeindeverwaltung an die Staatskanzlei bis zum 31. Juli 2018 zu richten.

Weiterlesen auf Seite 2: Das Maßnahmenpaket der Landesregierung

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