Die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs im Saarland kommt voran, allerdings mit Bedacht. Statt schneller Ergebnisse setzt die Landesregierung auf ein Fundament, das juristisch hält und politisch breit getragen wird. Nach der jüngsten Sitzung des Lenkungskreises machten Finanzstaatssekretär Wolfgang Förster und Innenstaatssekretär Torsten Lang deutlich, wohin die Reise gehen soll.

„Wir wollen eine nachhaltige Reform, die dauerhaft trägt, rechtssicher ist und von einer breiten Grundlage getragen wird“, betonte Förster. Man setze auf wissenschaftliche Analyse, partnerschaftlichen Dialog und politische Verantwortung. Sein Leitsatz lässt an Klarheit nichts vermissen: „Hier geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit.“

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Den Grundstein legte das Land bereits 2022, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden. Der damals gestartete Begutachtungsprozess unterscheidet sich deutlich von früheren Anläufen: Untersucht wird nicht nur, wie die Mittel zwischen den Kommunen verteilt werden, sondern auch das finanzielle Verhältnis zwischen Land und Kommunen insgesamt. Dass dieses Gutachten länger dauert als ursprünglich geplant, gehört zur Wahrheit dazu. Erst wenn die Ergebnisse vorliegen, kann eine umfassende politische Bewertung folgen.

Unabhängig von der Reform fließt bereits heute viel Geld in die Kommunen. Lang verwies auf beträchtliche Summen: „Allein über AUFBRUCH SAARLAND stellen wir den Kommunen zusätzliche Investitionsmittel in Höhe von 782 Millionen Euro zur Verfügung.“ Dazu kommen ein Schulbauprogramm mit 232,5 Millionen Euro, Hochwasserhilfen, Investitionen in den Katastrophenschutz und zahlreiche weitere Entlastungen.

Die bisherigen Zwischenergebnisse bestätigen vor allem einen erheblichen Investitionsbedarf vor Ort. Zugleich wird deutlich, dass die angespannte Finanzlage kein rein saarländisches Phänomen ist. Bundesweit verzeichnen Städte und Gemeinden historisch hohe Defizite. Genau deshalb setzt sich das Land auf Bundesebene für weitere Entlastungen ein, insbesondere bei den Sozialkosten.

Konkret hat die Landesregierung eine Agenda mit fünf Punkten formuliert. An erster Stelle steht der Abschluss des Gutachtens noch in dieser Legislaturperiode, das dann als Grundlage für die eigentliche Reform in der kommenden Wahlperiode dienen soll. Plant der Bund Entlastungen durch reduzierte Aufgaben oder abgesenkte Standards, will das Land die daraus entstehenden Einsparungen als ersten Schritt an die saarländischen Kommunen weiterreichen.

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Bundesweit soll unter dem Arbeitstitel Zukunftspakt Kommunalfinanzen ein abgestimmtes Lösungskonzept entstehen, für das sich das Saarland stark machen will. Eine unabhängige Kommission soll zudem prüfen, wo sich durch kritische Aufgabenüberprüfung Ressourcen gewinnen lassen, die dann in den kommunalen Finanzausgleich fließen können.

Handfest wird es beim letzten Punkt: Spätestens ab 2028 will das Land den Kommunen zusätzliche pauschale Investitionsmittel von 27 Millionen Euro pro Jahr bereitstellen. Damit werden die bisherigen LuKIFG-Mittel von 111 Millionen Euro jährlich um rund 25 Prozent aufgestockt. Die Hälfte dieses Betrags kann bereits auf 2027 vorgezogen werden, sofern ein Nachtragshaushalt ohnehin nötig werden sollte. Förster und Lang kündigten an, den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen, um den Investitionsstau abzubauen und den Kommunen neue finanzielle Spielräume zu verschaffen.

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