Wenn in Zukunft ein Bewohnerparkausweis, Elterngeld oder eine Gewerbeanmeldung online beantragt wird, sollen bekannte Daten der Verwaltung nicht mehr jedes Mal neu eingetippt und mit Unterlagen belegt werden müssen. Diesem Ziel soll ein neuer Staatsvertrag näherkommen, den das Saarland nun auf den parlamentarischen Weg bringt. Am 21. Januar 2026 bringt Digitalminister Jürgen Barke den sogenannten NOOTS-Staatsvertrag in erster Lesung in den saarländischen Landtag ein.
Kern der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern ist das sogenannte Once-Only-Prinzip: Informationen, die der Staat bereits in einem Register gespeichert hat, sollen bei Verwaltungsverfahren automatisiert abgerufen werden können, statt sie erneut von Bürgern und Unternehmen anzufordern. Ziel ist es, Mehrfachabfragen zu vermeiden und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen. „Mit dem NOOTS-Staatsvertrag verständigen sich Bund und Länder auf einen ambitionierten Weg zur Umsetzung des once-only-Prinzips. Das spart Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen viel Zeit und Geld und reduziert Bürokratie“, sagte Digitalminister Jürgen Barke vor der Einbringung des Staatsvertrages in der Plenarsitzung am 21. Januar 2026.
Technische Grundlage ist das National Once-Only Technical System, kurz NOOTS. Dieses System soll Register und Fachverfahren der öffentlichen Verwaltung miteinander vernetzen. Künftig können Daten rechtssicher und automatisiert zwischen den beteiligten Stellen ausgetauscht werden. Nach Darstellung des Ministeriums profitieren Antragstellende von weniger Papierkram und kürzeren Bearbeitungszeiten, Verwaltungen von effizienteren Abläufen und einer besseren Datenqualität. Die Einführung von NOOTS ist als mehrstufiges Projekt angelegt und soll in den kommenden Jahren schrittweise in Bund und Ländern umgesetzt werden.
Konkrete Anwendungsfälle sind bereits benannt: Dazu zählen digitale Anträge auf Bewohnerparkausweise, Elterngeld oder verschiedene Sozialleistungen ebenso wie die Immatrikulation an Hochschulen. Perspektivisch ist auch ein grenzüberschreitender Einsatz innerhalb der Europäischen Union vorgesehen. Für Unternehmen sind vor allem Erleichterungen bei vollständig digitalen Verfahren wie der Gewerbeanmeldung geplant. Sie sollen künftig weniger Nachweise mehrfach einreichen müssen, wenn die Daten bereits in anderen Registern der Verwaltung vorliegen.
Auch die Behörden selbst sollen von dem neuen System profitieren. Der digitale Austausch von Nachweisdaten soll Fehlerquellen verringern, Arbeitsabläufe beschleunigen und die Beschäftigten in den Ämtern entlasten. Durch die Anbindung an das europäische Once-Only-Technical-System wird nach Angaben des Ministeriums zudem die Konformität mit der EU-Verordnung zum Single Digital Gateway sichergestellt. Damit wird langfristig auch ein grenzüberschreitender Datenaustausch ermöglicht, etwa wenn Bürger oder Unternehmen Verwaltungsleistungen in anderen EU-Staaten in Anspruch nehmen.
Der NOOTS-Staatsvertrag wurde bereits am 31. Januar 2025 unterzeichnet. Damit er wirksam werden kann, muss er in den beteiligten Ländern parlamentarisch bestätigt werden. Die Ratifizierung hat eine feste Frist: Spätestens bis zum 30. Juni 2026 muss der Staatsvertrag verabschiedet sein. Mit der Einbringung in den saarländischen Landtag startet nun das formale Gesetzgebungsverfahren im Saarland.























