Im Saarland wird die Ausbildung in der Heilerziehungspflege spürbar neu ausgerichtet. Das Sozialministerium hat gemeinsam mit den drei privaten Fachschulen des Landes ein Paket beschlossen, das sowohl angehenden Fachkräften als auch Beschäftigten in der Eingliederungshilfe neue Perspektiven eröffnen soll. Die jetzt vorgestellten Schritte knüpfen an bereits laufende Reformen der vergangenen Jahre an und vertiefen sie.
Sozialminister Magnus Jung betont die Bedeutung des Berufsbildes: „Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger zeigen jeden Tag, mit vollem Einsatz, wie unersetzlich sie für unsere Gesellschaft sind. Mit Geduld, Fürsorge und einer tiefen Menschlichkeit begleiten sie Menschen, die übersehen werden und geben ihnen Halt und Würde. Die Gesellschaft braucht Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger, weshalb es wichtig ist, den Ausbildungsberuf attraktiv zu gestalten“, erklärte Jung. Zugleich sei es der Landesregierung wichtig gewesen, dass die Weiterentwicklung der Ausbildung nicht nur den Nachwuchs, sondern auch Berufserfahrene mit Interesse an einer Nachqualifizierung einbeziehe.
Bereits 2025 wurden dazu mit den drei saarländischen Fachschulen für Heilerziehungspflege verbindliche Vereinbarungen geschlossen. Im Mittelpunkt stehen neue Angebote zur Nach- und Weiterqualifizierung für Beschäftigte in der Eingliederungshilfe. Ein zentraler Baustein ist die Erweiterung des Themenbereichs Behandlungspflege, der künftig fest in der regulären Ausbildung verankert wird. Auszubildende sollen damit besser auf pflegerische Aufgaben vorbereitet werden, die im Alltag der Einrichtungen eine wachsende Rolle spielen.
Von der Stärkung der Behandlungspflege sollen aber nicht nur künftige, sondern auch bereits tätige Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger profitieren. Für sie wird eine freiwillige Nachqualifizierung eingerichtet, über die sie sich das zusätzliche Wissen gezielt aneignen können. Diese Fortbildung eröffnet den Fachkräften zudem die Möglichkeit, als Fachkraft im Nachtdienst eingesetzt zu werden – ein Bereich, in dem viele Einrichtungen mit Personalengpässen zu kämpfen haben.
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform betrifft Mitarbeitende, die bislang nicht als Fachkraft gelten. Für sie wird eine 700-stündige Qualifizierungsmaßnahme geschaffen. Wer diese erfolgreich absolviert, kann künftig als Fachkraft eingesetzt und entsprechend vergütet werden. Voraussetzung dafür sind eine einschlägige Berufsausbildung von mindestens 23 Monaten Dauer sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Betreuung und Förderung von Menschen mit Behinderung. Damit sollen vorhandene Berufserfahrungen stärker anerkannt und systematisch ausgebaut werden.
„Die neuen Qualifizierungswege sollen Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe bei der Fachkräftesuche entlasten und gleichzeitig Beschäftigten neue berufliche Entwicklungschancen eröffnen“, sagte Minister Jung abschließend. Getragen werden die beteiligten Fachschulen von der Lebenshilfe Landesverband Saarland e. V., dem Schwesternverband Pflege und Assistenz gGmbH sowie der SHG Bildung gGmbH.
Die aktuellen Schritte fügen sich in eine Reihe von Maßnahmen ein, mit denen das Saarland die Heilerziehungspflege insgesamt attraktiver machen will. Gemeinsam mit dem Ministerium für Bildung und Kultur wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Reformen angestoßen. Seit dem Schuljahr 2023/2024 gibt es etwa einen neuen Ausbildungsgang für Sozialassistentinnen und -assistenten mit Schwerpunkt Heilerziehungspflege, über den die reguläre Erstausbildung zur Heilerziehungspflegerin bzw. zum Heilerziehungspfleger erworben werden kann.
Zudem kann die Ausbildung zur anerkannten Heilerziehungspflegerin oder zum anerkannten Heilerziehungspfleger inzwischen flächendeckend entweder vollschulisch oder praxisintegriert absolviert werden. Beide Wege ermöglichen es den Auszubildenden, parallel zur schulischen Qualifizierung wichtige Praxiserfahrung zu sammeln und eigenes Einkommen zu erzielen. Mit den nun vereinbarten Nach- und Weiterqualifizierungen wird dieses System um zusätzliche Bausteine ergänzt, die insbesondere die Eingliederungshilfe im Saarland stärken sollen.




















