Symbolbild

Anklage wegen Brandstiftung mit Todesfolge nach Großbrand vom 03.12.2017 in Saarbrücken gegen 38-jährige erhoben –  weitere Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen Hauseigentümer, Verantwortliche der Bauaufsichtsbehörde, früheren Bauherrn und Architekten eingeleitet.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat mit Anklageschrift vom 05.04.2018 gegen eine 38-jährige Frau aus Saarbrücken Anklage zum  Landgericht Saarbrücken erhoben.  Ihr  wird zur Last gelegt, vorsätzlich ein Wohnhaus in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört zu haben und durch die Brandstiftung wenigstens leichtfertig den Tod anderer Menschen verursacht zu haben (Strafbar als Verbrechen der Brandstiftung mit Todesfolge gemäß §§ 306a Absatz 1 Nr. 1, 306c, 63, 64 StGB.)

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeschuldigten im Wesentlichen Folgendes vor: Die Angeschuldigte hatte in dem Anwesen Saaruferstraße 13, 66117 Alt-Saarbrücken, ein Einzimmerappartement im ersten Stockwerk unmittelbar am Treppenhaus gemietet.  Es handelt sich um ein Wohn- und Geschäftshaus, welches 1965 errichtet worden war,  mit einem Restaurant und einer Sauna im Erdgeschoss und weiteren 6 Stockwerken mit 42  Kleinwohnungen in den Obergeschossen. Die einzelnen Stockwerke sind durch einen Aufzug sowie ein Treppenhaus miteinander verbunden.

Am Sonntagmorgen, den 3. Dezember 2017,  soll  die betäubungsmittelabhängige Angeschuldigte alkoholische Getränke und außerdem Amphetamin, Designeramphetamine, Benzodiazepine und Cannabis in nicht bekannten Mengen konsumiert haben. Sie soll seit dem 16. Lebensjahr an Polytoxikomanie und drogeninduzierten Psychosen leiden. Kurz nach 13.00 Uhr soll sie in ihrem Zimmer im Bereich ihres Bettes Feuer gelegt haben, weil sie ihr Zimmer abbrennen lassen wollte. Nach der Brandlegung soll sie  gegen 13:12 Uhr ihr Zimmer verlassen haben, wobei sie die Abschlusstür der Wohnung offenstehen ließ, so dass das von ihr gelegte Feuer einen ausreichenden Luftzug erhielt und sich die Rauchgase im Haus durch das Treppenhaus ausbreiten konnten.

Nach kurzer Zeit soll es, wie von ihr beabsichtigt, lichterloh mit starker Entwicklung von Rauchgasen gebrannt haben, die durch das Treppenhaus zogen. In dem Haus hielten sich zu diesem Zeitpunkt 24 Personen auf. Der Angeschuldigten soll bewusst gewesen sein, dass sich am Sonntagmittag weitere Bewohner in dem von ihr angesteckten Gebäude befanden. Sie selbst soll das Gebäude nach der Brandlegung unter Mitnahme von Ersatzbekleidung schnellen Schrittes verlassen haben. In dem Appartement  der Angeschuldigten verbrannten die Wohnungseingangstür, die hölzerne Deckenverkleidung im Wohnzimmer und im Bad,  die Wandverkleidungen, das Fenster und das auf dem Boden liegende Laminat, außerdem ein Teil der Wohnungseinrichtung. Bereits gegen 13:20 Uhr zogen durch das Treppenhaus des Anwesens massive Rauchschwaden, weil sich das Schadensfeuer ausgebreitet hatte.

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3 Kommentare

  1. So traurig die Tatsache um die es in dem Artikel geht,aber: Warum ist das in Verbindung mit einem Bild eines Jugendfeuerwehrmitgliedes? Das ist vollkommen irreführend und auch unangemessen!
    Gilt da nicht ^das Recht am Bild^ wenn da eine einzelne Person darauf ist?

    Herzlichst

    • Hallo Becca, es handelt sich dabei lediglich um ein Symbolbild. Wir haben es dennoch ausgetauscht. Die Wünsche unserer Leser erfüllen wir da gerne. 🙂 Danke für den Hinweis!

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