Foto: Innenministerium Saarland/ Michael Schönberger

Bei der 42. Sportministerkonferenz (SMK) im saarländischen St. Wendel am 8. und 9. November 2018 konnten sich die Länder einstimmig auf eine Bund-Länder-Vereinbarung verständigen, in der die Neuordnung der Finanzierungsbeiträge anlässlich der Neustrukturierung des olympischen und paralympischen Leistungssports und der Spitzensportförderung beschlossen wird.

„Es ist eine große Errungenschaft, dass wir nach zwei Jahren Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern die vorliegende Vereinbarung beschlossen haben. Das ist ein Novum in der deutschen Sportförderung und ich freue mich sehr, dass wir dies hier im Saarland abgeschlossen haben“, sagt SMK-Vorsitzender Klaus Bouillon bei der Abschlusspressekonferenz. 

„Für unsere Athletinnen und Athleten bedeutet die Vereinbarung verbesserte Rahmenbedingungen – ein wichtiges Zeichen. Zudem bekennen sich Bund und Länder klar zu ihrer Verantwortung für die Aufgabenwahrnehmung in den Bereichen des Spitzen- sowie des (Nachwuchs-) Leistungssports.“ Dies sind die wesentlichen Inhalte der Vereinbarung:

– Die Bundesförderung der Olympiastützpunkte wird im Sinne einer finanziellen Gleichbehandlung nach Verursacherprinzip vereinheitlicht. Dies entspricht einer langjährigen Forderung der SMK.
– Im Bereich der Betriebskosten der Sportstätten für den Spitzensport werden Bund und Länder zukünftig ebenfalls diese nach Verursacherprinzip finanzieren.
– Die hauptamtlichen Bundesstützpunktleiter – ein neues Strukturelement im Spitzensport – werden hälftig von Bund und Ländern finanziert, dadurch wird eine bessere Durchsetzung der Richtlinienkompetenz der Spitzenverbände erwartet.
– Die Länder werden zukünftig  länderübergreifende Forschungsprojekte zum Nachwuchsleistungssport am Institut für angewandte Trainingswissenschaft mit einem Betrag von insgesamt bis zu 1,5 Mio. Euro unterstützen.
– Bund und Länder bekennen sich im Grundsatz zur Gleichstellung des olympischen und paralympischen Sports. Für den paralympischen Spitzensport wird ein deutlicher Ausbau der Strukturen angestrebt.
– Der Bereich der mischfinanzierten Trainer wird mit den beteiligten Partnern einer genauen Analyse unterzogen.

Klaus Bouillon: „Die Berücksichtigung des Verursacherprinzips im Rahmen der Förderentscheidungen über die Betriebskosten der Trainingsstätten und die Finanzierung der Olympiastützpunkte sind wichtige Schritte hin zu einer transparenten Mittelverteilung nach Zuständigkeit.“

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