Symbolbild Foto: Karoline Schäfer
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Wer öffentliche Gelder verteilt, muss sich am Ende dafür verantworten – vor den Künstlern ebenso wie vor den Steuerzahlern. Diesen Grundsatz stellt Kulturministerin Christine Streichert-Clivot in den Mittelpunkt einer Reform, mit der das saarländische Ministerium für Bildung und Kultur die Förderung von Kulturfestivals neu ordnet. Anlass dafür sind Empfehlungen des Landesrechnungshofs, die das Ministerium nun in konkrete Praxis übersetzt hat.

Ausgangspunkt war eine Prüfung des Rechnungshofs, der die Vergabe von Fördermitteln für die Jahre 2017 bis 2023 unter die Lupe genommen hatte. Dabei stießen die Prüfer auf Schwachstellen – sowohl bei einzelnen Fördervorgängen als auch bei den übergreifenden Verfahren und Abläufen. Das Ministerium hat die Kritik aufgegriffen und daraus, wie es heißt, bereits zahlreiche Konsequenzen gezogen.

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„Wir haben Verfahren vereinheitlicht, Prüfschritte verbindlicher gemacht und klare Kriterien für die Festivalförderung geschaffen“, erläutert Streichert-Clivot. Ihr Ziel sei eine Förderung, die transparent und verlässlich sei, ohne den kreativen Freiraum zu beschneiden, den Kunst und Kultur brauchen. „Wer öffentliche Mittel vergibt, trägt Verantwortung – gegenüber den Kulturschaffenden und ebenso gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.“

Konkret gilt seit Januar 2026 innerhalb der Kulturabteilung ein einheitliches Zuwendungsverfahren. Dazu zählen ein standardisierter Antrag, eine Checkliste für die Prüfung und ein dokumentierter Prüfvermerk. Auch die Unterlagen für den Verwendungsnachweis wurden vereinheitlicht. Selbst für den vorzeitigen Beginn einer Maßnahme gibt es nun zusätzliche Vorgaben.

Herzstück der Reform ist ein Kriterienkatalog, der bereits bei laufenden Förderentscheidungen zum Einsatz kommt. Bewertet werden unter anderem innovative und experimentelle Formate, Angebote für junge Kulturschaffende sowie die Frage, ob ein Festival neue Zielgruppen erreicht und niedrigschwellige Zugänge schafft. Auch soziale und ökologische Nachhaltigkeit fließen in die Beurteilung ein. Damit sollen Entscheidungen künftig besser nachvollziehbar werden.

Als nächsten Schritt plant das Ministerium eine übergeordnete Förderstrategie samt Richtlinien. Dabei will man sich nicht allein auf Zahlen verlassen. Der Wert eines Festivals bemesse sich eben nicht nur an Besucherzahlen oder Einnahmen, sondern auch daran, ob neue künstlerische Formate erprobt und kulturelle Teilhabe gestärkt werden. Innovative Formate, so hatte das Ministerium bereits gegenüber dem Rechnungshof betont, ließen sich nicht mit rein standardisierten Kennzahlen erfassen.

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Zu Beginn des kommenden Haushaltsjahres sollen die neuen Kriterien anhand der bisherigen Erfahrungen überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Die Ergebnisse dieser Evaluation könnten in Vereinbarungen mit den Empfängern oder in eine feste Förderrichtlinie münden. Als Fernziel nennt das Ministerium eine Festivalförderung, die kulturelle Vielfalt, Innovation und Teilhabe stärkt und zugleich die Rolle des Saarlandes als europäische Grenzregion unterstreicht. Über den Fortgang will das Ministerium auch dem zuständigen Ausschuss des Landtags berichten.

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