Darüber hinaus wurden saarländische Anträge jeweils mit breiten Mehrheiten im Länderkreis angenommen. Während durch einen Gesetzesantrag zur Barrierefreiheit in Bahnhöfen, bestehende Hemmnisse für die Betroffenen bei Bahnreisen abgeschafft werden sollen, zielt eine weitere Entschließung auf die Eindämmung der Einfuhr und des Handels mit Holzkohle aus illegalen Quellen ab. Zudem trat das Saarland einem Antrag aus Bayern bei, der den Pestizideinsatz in Haus- und Kleingärten verbieten will.

Gemeinsam mit Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg brachte das Saarland einen Gesetzentwurf in den Bundesrat ein, der das sog. „Upskirting“ unter Strafe stellen will. Das Phänomen des „Upskirtings“ bezeichnet das absichtliche Fotografieren oder Filmen unter die Bekleidung einer anderen Person, das zur Herstellung oder Übertragung von Bildaufnahmen des Intimbereichs führen kann. Die Problematik ist insbesondere angesichts allseits und jederzeit verfügbarer Smartphones und ähnlicher Geräte in den vergangenen Jahren virulent geworden. Eine angemessene Ahndung eines solchen Verhaltens ist bislang aber noch nicht möglich.

Die Länderkammer befasste sich außerdem mit Gesetzentwürfen der Bundesregierung. Neben dem Haushaltsentwurf 2020 des Bundes bildete dabei die Grundsteuerreform einen wesentlichen Tagesordnungspunkt. Vorrangiges Ziel ist hierbei die Reform der Grundstücksbewertung, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die geltenden Regelungen für verfassungswidrig erklärt hat. Eine Öffnungsklausel soll es Bundesländern ermöglichen, die Grundsteuer nach anderen – auch wertunabhängigen Modellen – zu berechnen. Entstehen hierdurch Steuermindereinnahmen, dürfen sie allerdings nicht im Länderfinanzausgleich geltend gemacht werden.

Ministerpräsident Hans: „Mit der Grundsteuerreform schaffen wir Planungssicherheit sowohl für unsere Kommunen, als auch mit Blick auf den Länderfinanzausgleich für das Land. Das begrüße ich ausdrücklich und bin zuversichtlich, dass bei den noch offenen, überwiegend verwaltungstechnischen Fragen zeitnah eine Lösung gefunden wird“.

Auch zu weiteren zentralen Gesetzesvorlagen der Bundesregierung nahmen die Länder umfassend Stellung. Hierzu zählt neben den Gesetzentwürfen zur Masernimpfung, mit dem Ziel der Ausrottung der Masern-erkrankung in Deutschland, sowie zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken und der digitalen Gesundheitsversorgung, insbesondere die Reform des Sozialen Entschädigungsrechts, zur Verbesserung der Situation von Opfern von Gewalttaten.

Die nächste Plenarsitzung des Bundesrates findet am 11. Oktober 2019 statt.

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