Tobias Hans: „Die Freibetragslösung bei den Betriebsrenten ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Vertrauens in die betriebliche Altersvorsorge. Das Problem der Doppelverbeitragung wird dadurch erheblich abgemildert und gerade Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Betriebsrenten profitieren erheblich. Ich freue mich sehr, dass wir so das 3-Säulen-Modell der Alterssicherung auf eine gute und verlässliche Basis stellen können“.

Auch aus den Länder wurden zahlreiche Vorhaben beraten. Eine Initiative des Saarlandes und weiterer Länder zur gezielteren Ahndung antisemitischer Straftaten fand dabei eine breite Mehrheit. Durch eine Änderung des Strafgesetzbuchs sollen antisemitische Beweggründe und Ziele als strafschärfende Tatmotivationen ins Gesetz aufgenommen werden und bei der Strafzumessung besondere Berücksichtigung finden. Nach Einschätzung von Ministerpräsident Tobias Hans ein überfälliger Schritt:

„Antisemitismus betrifft uns alle, denn er richtet sich nicht nur gegen jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger, sondern gegen unsere gesamte freiheitlich demokratische Gesellschaft. Hier muss der Rechtsstaat ein klares Zeichen gegen Hass und Diskriminierung setzen und Flagge zeigen. Auch die von der Ministerpräsidentenkonferenz eingesetzte Bund-Länder-Kommission der Antisemitismus-Beauftragten hat unlängst eine rasche Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen empfohlen. Ich bin daher sehr froh, dass der Bundesrat mit dem heutigen Beschluss dem Bundesgesetzgeber einen konkreten Vorschlag an die Hand gegeben hat“, so Hans.

Mit den Stimmen des Saarlandes beschloss der Bundesrat zudem einen Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Kommunalpolitikern und ehrenamtlich engagierten Personen vor Hass und Verleumdung im Internet und den Sozialen Medien. Demnach sollen die Strafverfolgungsbehörden Hetze gegen alle im politischen Leben stehende Personen verfolgen – unabhängig davon, ob sie kommunal, regional, bundes- oder europaweit tätig sind. Hierfür soll es keines gesonderten Strafantrags mehr bedürfen.

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