• Versicherungen: Mehr Klarheit bei Kundeninformation

Bei Abschluss einer Haftpflicht-, Hausrat- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ist ab 2019 ein neues Informationsblatt Pflicht. Für die Informationsblätter gelten Auflagen: Versicherer müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Art der Versicherung, den Umfang der gedeckten Risiken, die genaue Laufzeit des Vertrages sowie die Bedingungen, um Schäden erstattet zu bekommen, umfassend informieren. Darüber hinaus müssen die Versicherer in einer klaren und nicht irreführenden Sprache informieren und durch unmissverständliche Bildsymbole wie grüne Häkchen oder ein rotes “X“ signalisieren, wo sich die wichtigsten Informationen befinden.

• Mehrwegflaschen: klare Hinweise für umweltfreundliche Alternative 

Das neue Verpackungsgesetz tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft und löst die bisherige Verpackungsverordnung ab. Die Zielsetzung: Mehrwegverpackungen besser kennzeichnen, Recyclingquoten steigern und die Wiederverwertung von 

Verpackungsmaterial steigern. Einzelhändler müssen künftig an den Regalen gut sichtbar kennzeichnen, ob es sich um Einweg- oder wiederverwendbare Mehrwegflaschen handelt. Viele Verbraucher wissen nicht, dass die 25-Cent-Enwegpfandflaschen nicht wieder befüllt werden, sondern als Verpackungsmüll enden.

• Schutz vor Diesel-Fahrverboten: Realtest wird Pflicht

Ab 1. September 2019 werden Neufahrzeuge besseren Abgastests unterzogen. Mit dem RDE-Test (Real Driving Emissions) werden Schadstoffausstoß und Verbrauch im Verkehr in der Stadt, auf der Landstraße und Autobahn gemessen und nicht auf dem Prüfstand. Der Vorteil: Autos, die mit dem neuen Testverfahren geprüft wurden, droht kein Fahrverbot.

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