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Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat am 22.11.2018 im Verfahren gegen einen 28-jährigen syrischen Staatsangehörigen Anklage zum Landgericht Saarbrücken wegen des Verdachts des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erhoben. 

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll der Angeschuldigte in der Nacht vom 10.08.2018 auf den 11.08.2018 dem 23jährigen und ebenfalls syrischen Staatsangehörigen A. in Höhe des Beethovenplatzes in Saarbrücken zwei Messerstiche in die rechte Flanke und den Oberbauch versetzt haben und diesen dadurch unter billigender Inkaufnahme des Todes lebensbedrohlich verletzt haben. 

Hintergrund der Tat sollen unmittelbar vorhergegangene verbale Auseinandersetzungen des Angeschuldigten und dessen Begleiter K. einerseits und des Geschädigten A. und dessen Begleiter B. andererseits an der Berliner Promenade in Saarbrücken gewesen sein. Nach diesen Auseinandersetzungen sollen der Angeschuldigte und K. den A. und den B. bis zum Beethovenplatz verfolgt haben. 

Hier sollen sich K. und B. zunächst zur Klärung der Streitigkeiten separiert haben, wobei dies letztlich jedoch in körperliche Übergriffe des K. zum Nachteil des B. gemündet sein soll. Unter anderem soll K. den B. mit einer Holzlatte niedergeschlagen haben. In dieser Situation soll der A. dem B. zu Hilfe gekommen sein und den weiterhin mit der Holzlatte hantierenden K., der mit der Holzlatte nun auch A. angegriffen haben soll, umklammert haben. Daraufhin soll sich der Angeschuldigte eingeschaltet und A. und K. erst auseinander gedrückt und dann dem A. die Messerstiche zugefügt haben. 

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