5.        Es ist dem MIBS eine Agenda vorzulegen, die belastbare Aussagen zu Einsparpotenzialen des LSVS, insbesondere im Hinblick auf Förderungsmaßnahmen, Baumaßnahmen sowie im Bereich Personal, trifft. Die bislang mitgeteilten Vorschläge zu Einsparmaßnahmen werden als nicht ausreichend angesehen.

Sollten die genannten Forderungen durch den LSVS nicht erfüllt werden, so sieht sich das MIBS als Rechtsaufsicht zu Repressivmaßnahmen gezwungen, um die Sanierung des Verbandes sicherzustellen.

Diese Maßnahmen umfassen Beanstandungs-, Aufhebungs-, Anordnungsrechte sowie das Recht zur Ersatzvornahme. Als letztes Mittel ist schließlich nach § 134 Absatz 1 KSVG  die  Bestellung eines Beauftragten möglich, der alle oder einzelne Aufgaben der öffentlichen Körperschaft auf deren Kosten wahrnimmt.

 

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