Um zu gewährleisten, dass eine Sanierung des LSVS aus eigener Kraft gelingt und er seiner satzungsmäßigen Aufgabe, der Förderung des Saarsports, weiter nachkommen kann, wurde der LSVS von Seiten der Rechtsaufsicht zudem aufgefordert, zuzüglich zur Bestellung des Konsolidierungsberaters unverzüglich u.a. folgende Maßnahmen zu treffen:

1.        Der LSVS hat einen ordnungsgemäßen und ausgeglichenen  Haushaltsplan für das laufende Geschäftsjahr 2018 aufzustellen und dem MIBS zur Genehmigung vorzulegen.

2.        Es ist eine Liquiditäts- und Finanzplanung zu erarbeiten, die das laufende so-wie das nächste und übernächste Geschäftsjahr nachvollziehbar abbildet. Diese Liquiditäts- und Finanzpläne sind dem MIBS vorzulegen.

3.        Für die Bezuschussungen und Fördergelder der Sportplanungskommission, des Förderausschusses Spitzensport sowie des Verstärkungsfonds, werden ab sofort Anderkonten eingerichtet, auf denen die jeweiligen Geldmittel vom Verbandsvermögen separiert werden. Die Einrichtung der Konten ist nachzuweisen. Einzahlungen und Auszahlungen zweckgebundener Beträge auf den Konten sind monatlich jeweils zum ersten eines Monats nachzuweisen.

4.        Bezuschussungen und Fördergelder werden ausschließlich nach entsprechendem Mittelverwendungsnachweis gegenüber dem jeweiligen Mittelgeber und dem MIBS ausgezahlt. Auch insoweit muss ein jeweiliger Nachweis geführt werden.

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