Symbolbild

Der Richterwahlausschuss des Bundes hat in seiner Sitzung am 25. März 2021 auf Vorschlag des Saarlandes Herrn Richter am Oberlandesgericht Alexander Weinland zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt. 

Justizminister Peter Strobel: „Ich freue mich, dass der Richterwahlausschuss des Bundes mit der Wahl von Herrn Alexander Weinland zum Richter am Bundesgerichtshof dem Wahlvorschlag des Saarlandes gefolgt ist und das Saarland damit künftig neben Herrn Richter am Bundesgerichtshof Dr. Karsten Schmidt mit einem weiteren Richter am Bundesgerichtshof vertreten sein wird. Der Bundesgerichtshof gewinnt mit Herrn Alexander Weinland eine herausragende Richterpersönlichkeit“.

Richter am Oberlandesgericht Weinland trat 1999 in den Justizdienst des Saarlandes ein. 2002 wurde er zum Richter am Landgericht ernannt. In der Zeit von 2005 bis 2008 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgeordnet. Dort war er dem IX. Zivilsenat zugewiesen, der u. a. für das Insolvenzrecht und die Rechtsanwaltshaftung zuständig ist. Seit 2013 ist Herr Weinland als Richter in einem Zivilsenat am Saarländischen Oberlandesgericht in Saarbrücken tätig, dessen Zuständigkeit sich u.a. auf Amtshaftungs-, Bank- und Kapitalanlagesachen und das Verkehrszivilrecht erstreckt. Außerdem ist er im Rahmen der Justizverwaltung mit Aufgaben der Ausbildung von Rechtsferendarinnen und Rechtsreferendaren betraut. „Ich gratuliere Herrn Weinland herzlich zu seiner Wahl und wünsche ihm viel Erfolg in seinem neuen verantwortungsvollen Amt in Karlsruhe“, so Justizminister Peter Strobel.

Der Bundesgerichtshof ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege, der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit. Er wurde am 1. Oktober 1950 errichtet und hat seinen Sitz in Karlsruhe. Die weiteren obersten Gerichtshöfe des Bundes sind das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig, das Bundesarbeitsgericht mit Sitz in Erfurt, das Bundessozialgericht mit Sitz in Kassel und der Bundesfinanzhof mit Sitz in München.

Richter für die obersten Gerichtshöfe des Bundes werden in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen durch den Bundesrichterwahlausschuss gewählt. Dieser setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen. Den Vorsitz führt die jeweils fachlich zuständige Bundesministerin oder der fachlich zuständige Bundesminister. Wahlvorschläge können von den Mitgliedern des Bundesrichterwahlausschusses und der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Bundesrichterwahlausschusses gemacht werden.

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