HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
„Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes ist mit seinem Urteil unserer Auffassung voll und ganz gefolgt. Die vom Gericht für ausschlaggebend genannten Gründe waren genau auch unsere Beweggründe, bleihaltige Jagdmunition ab 2017 zu verbieten. Im Vordergrund standen für uns die umweltschädliche Wirkung und die gesundheitlichen Bedenken mit Blick auf den Verzehr von mit bleihaltiger Munition erlegten Wildtieren“, so kommentierte der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz, Reinhold Jost, die Entscheidung des Gerichts. Der Verfassungsgerichtshof hat heute eine Verfassungsbeschwerde zweier Jäger gegen das Verbot bleihaltiger Munition und die entsprechende Änderung des saarländischen Jagdgesetzes zurückgewiesen.
„Wir waren also gut beraten und haben ein gesellschaftlich kontrovers diskutiertes Thema sachlich und im Sinne des Umwelt- und Verbraucherschutzes vernünftig und gerichtsfest entschieden“, so der Minister weiter. Das Gericht sah es als notwendig an, Bleifreiheit bei Wildfleisch und in der Wildbahn zu garantieren. Aber auch die vermeintlich schlechtere Tötungswirkung von bleifreien Geschossen wird vom Gericht genauso bewertet wie vom saarländischen Gesetzgeber. Jost: „Neuere Studien widerlegen das Argument, bleifreie Munition sei weniger wirksam. Wir haben unsere Arbeit also sorgfältig und richtig gemacht.“
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