HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Zu der Finanzplanung der Landesregierung bis zum Jahr 2020 und dem angekündigten Investitionspaket erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Klaus Kessler:
“Das von der Landesregierung geschnürte Investitionspaket bis zum Jahr 2020 in Höhe von 30 Millionen Euro mag zwar im ersten Moment gut klingen. Doch rechnet man die Summe auf die einzelnen Jahre herunter, wird klar, dass dieses Paket angesichts der Haushaltslage von Land und Kommunen lediglich als ein Tropfen auf den heißen Stein gesehen werden kann. Damit wird weder dem erheblichen Investitionsstau etwa bei der Verkehrsinfrastruktur noch der Unterfinanzierung der Hochschulen wirksam begegnet werden können.
Darüber hinaus verschiebt die Landesregierung mit ihrem Vorhaben, am Abbau von 2400 Stellen festzuhalten und diesen um zwei Jahre nach hinten zu verschieben, die Probleme des Landes lediglich in die Zukunft. Denn fest steht: Die zusätzlichen Lehrkräfte, die unter anderem aufgrund der Flüchtlingssituation eingestellt wurden, werden wir auch in einigen Jahren noch brauchen. Im Bereich der Finanzverwaltung brauchen wir langfristig eine bessere Personalausstattung, vor allem in der Betriebsprüfung, um den Einzug von Steuereinnahmen sicherzustellen.
Die Landesregierung versucht schlicht, sich mit ihrer jetzt vorgelegten Finanzplanung im Vorfeld der Landtagswahl zu profilieren. Sie kann damit jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie von der Sicherung der Eigenständigkeit des Saarlandes noch immer weit entfernt ist. Sie hat den als oberstes Ziel ausgerufenen Altschuldentilgungsfonds gegenüber dem Bund nicht durchsetzen können. Und noch immer ist unklar, ob die Länder mit ihrem Vorschlag zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen Erfolg haben werden und das Saarland ab 2020 jährliche Konsolidierungshilfen von 400 Millionen Euro erhalten wird. Sollte es dazu nicht kommen, wird das Land die Schuldenbremse kaum einhalten können.
Diese Situation verdeutlicht aber auch, dass die Schuldenbremse in ihrer jetzigen Form falsch austariert ist. Selbst mit großzügigeren Konsolidierungshilfen wird sich der Investitionsstau im Land und in den Kommunen nicht abbauen lassen. Sogenannte rentierliche Investitionen, die für die zukünftige, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Landes unerlässlich sind, sollten daher von den Sparzwängen grundsätzlich ausgenommen werden. Das gilt für Bereiche wie etwa Bildung und Wissenschaft, Ökologie und Infrastruktur. Die Länder müssen in dieser Frage eine Lösung mit dem Bund ausarbeiten. Die Zukunft von Haushaltsnotlageländern wie dem Saarland wird ansonsten bei allen Sparbemühungen weiter auf wackeligen Beinen stehen.”
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