HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Das Oberlandesgericht hat eine Klage der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz gegen Ex-Vorstand Ralph Melcher abgewiesen. Die Stiftung hatte eine Schadensersatzforderung von 400.000 Euro mit der Begründung erhoben, Melcher habe unangemessen hohe Honorare mit dem ehemaligen Projektsteuerer des IV. Pavillons vereinbart. Hierzu erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Landtagsfraktion, Michael Neyses:

“Das Urteil des Oberlandesgerichts bestätigt uns in unserer Auffassung, dass es auf politischer Seite bei der Auftragsvergabe an den ehemaligen Projektsteuerer Marx zu eklatanten Versäumnissen gekommen ist. Denn wie das Oberlandesgericht dargelegt hat, habe der Aufsichtsrat der Stiftung bei der Auftragsvergabe zwischen Melcher und Marx im Jahr 2009 die Höhe der Honorare für den Projektsteurer nicht in Frage gestellt. Kuratorin der Stiftung war zu dieser Zeit  die damalige Kulturministerin Annegret Kramp-Karrenbauer. Sie hätte unserer Auffassung nach in ihrer Funktion als Ministerin hier unmittelbar einschreiten und einen größeren finanziellen Schaden für das Land vermeiden müssen.

Zum Hintergrund: Das Landgericht Saarbrücken hatte im Jahr 2014 Verstöße gegen das Vergabeverfahren zwischen Melcher und dem ehemaligen Projektsteuerer Marx festgestellt. Demnach hätten mehrere Verträge und Ergänzungsvereinbarungen öffentlich ausgeschrieben werden müssen. In diesen Ergänzungsvereinbarungen wurde auch die sehr unübliche Honorarerhöhung für den ehemaligen Projektsteuerer Gerd Marx festgelegt.

Es ist für uns nicht vorstellbar, dass Annegret Kramp-Karrenbauer über diese Vorgänge nicht Bescheid gewusst haben soll. Im Untersuchungsausschuss zum IV. Pavillon hatte sie am 13. März 2012 zwar ausgesagt, dass ihr nichts über Änderungen der Honorarhöhen bekannt sei. Allerdings wurden unter ihrer Verantwortung die beiden Projektsteuerungsverträge für den Umbau der Modernen Galerie und den IV. Pavillon abgeschlossen. Auch die Verschmelzung der beiden Verträge am 9. April 2009 fiel in ihre Zeit als Kultusministerin. Gerade die Verschmelzung der Verträge war für die Frage des Vergaberechts entscheidend. Denn bei der Zusammenführung der Verträge wurde die Honorarpauschale für den Umbau der Modernen Galerie auf den Vertrag für den Pavillon übertragen.

Für uns steht damit auch fest, dass ein Großteil der Verantwortung für die Vereinbarung der überhöhten Honorarzahlungen auf der politischen Seite und gerade in Person der heutigen Ministerpräsidentin zu suchen ist.”

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein