Ein eigener Mietvertrag, eine abschließbare Wohnungstür, ein Zuhause – was für viele selbstverständlich ist, bleibt für Hunderte Menschen im Saarland außer Reichweite. Das will die Landesregierung nun grundlegend ändern. Als erstes Flächenland in Deutschland überführt das Saarland den Ansatz „Housing First“ aus dem unsicheren Projektstatus in die dauerhafte Regelfinanzierung.
„Wohnen ist ein Menschenrecht“, stellt Sozialminister Magnus Jung klar. Dass dieses Recht längst nicht für alle gilt, belegen die Zahlen des ersten Wohnungslosenberichts für das Saarland eindringlich. Mindestens 413 Menschen gelten demnach als akut wohnungslos, 113 von ihnen leben gänzlich ohne Unterkunft. Hinter diesen nüchternen Zahlen verbergen sich meist komplexe Lebenslagen: Suchterkrankungen, psychische und psychosomatische Leiden sowie fehlende finanzielle Sicherheit prägen den Alltag vieler Betroffener.
Genau hier setzt „Housing First“ an. Der Ansatz richtet sich an Menschen, die auf dem regulären Wohnungsmarkt praktisch chancenlos sind und zugleich besonders viel Unterstützung benötigen. Statt Wohnraum erst als Belohnung für überstandene Betreuungsschritte zu gewähren, dreht das Konzept die Logik um: Betroffene werden unmittelbar zu Mietern einer vertraglich abgesicherten Wohnung. Die Wohnungslosigkeit soll möglichst schon vor Beginn der eigentlichen Betreuung enden. „Eine stabile Wohnsituation verbessert die Lebenssituation und schafft die Grundlage für eine weitere positive Entwicklung“, so die Überzeugung des Ministeriums.
Im Saarland ist der Ansatz keineswegs Neuland. Bereits 2018 startete die Diakonie Saar ein entsprechendes Projekt, zunächst mit Mitteln der Aktion Mensch. Seit Februar 2021 trägt das Sozialministerium die Finanzierung allein – zuletzt mit rund 250.000 Euro und stetig steigenden Beträgen. Die Bilanz kann sich sehen lassen: Zwischen 2021 und 2025 konnten 45 wohnungslose Menschen eine eigene Wohnung beziehen. Was in Saarbrücken begann, erreichte 2025 auch Völklingen.
Den entscheidenden Schritt bildet nun die geplante Überführung in das bestehende System der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den Paragrafen 67 ff. SGB XII. Anfang 2027 soll „Housing First“ damit als gesetzlich vorgesehene Leistung dauerhaft verankert werden. Der prekäre Projektcharakter endet, eine Ausweitung auf weitere Standorte im Land gilt als beschlossen.
Dass das Konzept trägt, belegt auch eine externe Prüfung. Die Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung (GISS) evaluierte die Angebote in Saarbrücken und Völklingen und bescheinigte dem Ansatz Erfolg – aus Sicht der Fachleute im Hilfesystem ebenso wie aus der Perspektive der Betroffenen selbst.
Für Jung geht es dabei um mehr als nur ein Dach über dem Kopf. „Da die Hilfen im ‚Housing First‘ stark die individuellen Wünsche und Möglichkeiten der betroffenen Menschen berücksichtigen, stärkt Housing First darüber hinaus die Selbstbestimmung und Würde der Betroffenen“, betont der Minister. Ein sicheres Zuhause schaffe erst die Voraussetzung dafür, sich um die eigene Gesundheit oder die soziale Situation zu kümmern. Mit der Überführung ins Regelsystem leiste das Land einen „bedeutenden und nachhaltigen Beitrag zur Überwindung von Wohnungslosigkeit im Saarland“.


















