Die LMS ist aktuell an Arbeiten auf Fachebene der Länder beteiligt, durch eine verbesserte Unterbindbarkeit von Zahlungsströmen für illegales Glücksspiel sowie durch die Möglichkeit, Internetsperren für illegales Online-Glückspiel auch in Deutschland einzuführen, die Bedingungen für einen wirksamen Vollzug geltender Verbote auch gegenüber Anbietern illegalen Glückspiels im Ausland nachhaltig zu verbessern.

Vor diesem Hintergrund geht die Fundamentalkritik der Drogenbeauftragten erkennbar an  der bestehenden Sach- und Rechtslage vorbei. Die Äußerungen zeigen, dass die Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landesbehörden auch im Bereich des Glückspiels weiter verbesserungsbedürftig ist. Die LMS ist zu einem verbesserten Informationsaustausch jederzeit bereit.“

 

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