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Die Grundsteuerreform wurde gestern bei einem Treffen der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder mit dem Bundesfinanzminister Scholz in Berlin beraten. Dazu erklärte Finanzminister Peter Strobel am Donnerstag: 

„Wir haben heute einen weiteren deutlichen Schritt getan in Richtung Vereinfachung und tragfähigem Kompromiss. Die Länder konnten eine weitere Vereinfachung der Reform durchsetzen, was das Thema Listenmiete betrifft. Diese soll zukünftig generell gelten, ohne dass tatsächliche Mieten noch von den Grundstückseigentümern angegeben werden müssen. Durch diese Vereinfachung, die auf dem klaren Votum der Fachexperten unserer Steuerabteilungen beruht, sind wir uns heute einig gewesen, dass die Administrierbarkeit der Reform deutlich verbessert wird – sowohl für die Steuerbürgerinnen und -bürger als auch für die Finanzverwaltung.“

Bei Wohngrundstücken gelten folgende Parameter zur Berechnung der Grundsteuer: Fläche, Listenmiete, Baujahr vor/nach 1948 und Bodenrichtwertzonen – dazu die gesetzlich geregelte Steuermesszahl und der Hebesatz der jeweiligen Gemeinden. Bei Geschäftsgrundstücken gilt Folgendes: Es kommt ein gegenüber dem geltenden Recht vereinfachtes Sachwertverfahren zur Anwendung (statt über 30 Angaben sind dann nur noch acht erforderlich).

„Sofern ein entsprechendes Berechnungstool online zur Verfügung gestellt wird, werden die Hauseigentümer auf der Grundlage dieser Parameter zukünftig einfach selbst in der Lage sein, individuell die Höhe ihrer Grundsteuer zu ermitteln“, erklärte Peter Strobel.

Während zu Beginn der Verhandlungen noch ein wertabhängiges und ein wertunabhängiges Modell diskutiert wurden, liegt nun – auch auf Initiative des saarländischen Finanzministers – in den Gesprächen mit dem Bund ein vereinfachtes Kompromissmodell vor, das sowohl pauschal die Gebäudewerte als auch pauschal die Bodenwerte als wertgebende Komponente der Grundsteuer berücksichtigt. Zudem soll es für den sozialen Wohnungsbau pauschale Abschläge bei der Grundsteuer geben.

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