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Zur Ankündigung von Gesundheitsministerin Bachmann, auf der Gesundheitsministerkonferenz in Rostock einen Antrag zur Abschaffung des Blutspendeverbots für homo- und bisexuelle Männer einzubringen, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Klaus Kessler:
Klaus Kessler - Stellvertretender Fraktionsvorsitzender - Bild: gruene-fraktion-saar.de
Klaus Kessler – Stellvertretender Fraktionsvorsitzender – Bild: gruene-fraktion-saar.de
„Homo- und bisexuelle Männer wegen ihrer sexuellen Orientierung pauschal von der Blutspende auszuschließen, stellt eine reine Diskriminierung dar. Sie werden damit unter Generalverdacht gestellt, ein hoch risikobehaftetes Sexualverhalten an den Tag zu legen. Dieser Schluss wird nicht aus einer individuellen Risikobetrachtung oder einer persönlichen Erklärung der Betroffenen abgeleitet, sondern allein aus der sexuellen Identität. Denn Männer, die im Fragebogen im Vorfeld der Blutspende angeben, homo- oder bisexuell zu sein, dürfen schon alleine wegen ihrer sexuellen Orientierung laut Transfusionsgesetz bislang nicht an der Blutspende teilnehmen.

Dabei hat der Europäische Gerichtshof erst vor einigen Monaten entschieden, dass ein solches pauschales Blutspendeverbot nur dann vertretbar ist, wenn es zum Ausschluss von Risiken erforderlich ist und wenn es keine vertretbaren Alternativmethoden gibt, um ein Infektionsrisiko auszuschließen. Eben diese Alternativen gibt es aber in Form moderner Diagnosemethoden. Vor allem für  homo- oder bisexuelle Männer, die monogam leben oder in den letzten Monaten keinen oder nur geschützten Sex hatten, kann etwa eine Infektion mit dem HI-Virus in gleicher Gewissheit ausgeschlossen werden wie für heterosexuelle Männer auch.

Vor diesem Hintergrund hatten im Januar alle Landtagsfraktionen einen Plenarantrag verabschiedet, mit dem sie die Landesregierung aufgefordert haben, sich für die Abschaffung dieses diskriminierenden Blutspendeverbots einzusetzen. Wir begrüßen sehr, dass die Landesregierung hierzu nun einen entsprechenden Antrag auf der kommenden Gesundheitsministerkonferenz in Rostock vorlegen wird. Wir erwarten, dass sie sich auch bei einer eventuell folgenden Bundesratsinitiative mit Nachdruck für eine entsprechende Änderung des Transfusionsgesetzes einsetzt.“

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