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Die IKK Südwest hat ihre Versicherten aktuell zum Thema Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung befragt. Insbesondere Dienste, die eine Online-Krankschreibung anbieten, stoßen auf wenig positive Resonanz. Die Mehrheit der Befragten misstraut diesen Angeboten und würde sie gerne per Gesetz verbieten lassen.

Mehr als drei Viertel der befragten IKK-Versicherten würde sich nicht per WhatsApp von einem Tele-Arzt krankschreiben lassen, wie es ein Hamburger Unternehmen bei Erkältungssymptomen derzeit anbietet. Zu groß sind die Bedenken hinsichtlich Datenschutz und -sicherheit. Zudem ist 82 Prozent der Befragten wichtig, im Krankheitsfall vom Arzt ihres Vertrauens persönlich untersucht zu werden.

Zwar erkennt die Mehrheit der Versicherten den Vorteil der Online-Krankschreibung, keine längeren Warte- und Anfahrtszeiten zu haben, eine ablehnende Haltung überwiegt jedoch. So sind 66 Prozent der Befragten sogar der Meinung, dass das Angebot gerade im Hinblick auf das Thema Datenschutz gesetzlich verboten werden sollte.

„Für uns ist das ein klares Indiz dafür, dass Krankschreibungen durch anonyme Tele-Ärzte, die über Messengerdienste abgewickelt werden, nicht als vertrauenswürdig wahrgenommen werden”, sagt Francesco Savarino, Leiter Kostenmanagement bei der IKK Südwest. Roland Engehausen, Vorstand der IKK Südwest, ergänzt: „Uns ist es wichtig, bei Weichenstellungen wie der Digitalisierung auch immer die Meinung unserer Versicherten einzuholen. Das klar ablehnende Votum zur Krankschreibung per App-Arzt hat uns selbst überrascht und ist umso relevanter für unsere zukünftigen Entwicklungsideen.”

Was jeder Vierte der Befragten nicht wusste: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss per Gesetz innerhalb einer Woche der Krankenkasse vorliegen. Trifft die AU-Bescheinigung verspätet ein, ruht die Zahlung von Krankengeld für den Zeitraum der Verspätung. Savarino sieht hierin einen klaren Auftrag für seine Kundenberater/-innen: „Wenn bei jedem vierten Versicherten aus Unkenntnis gesetzlicher Vorgaben der eigene Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld in Gefahr ist, müssen wir dies selbstkritisch hinterfragen. Unsere Kundenberaterinnen und -berater informieren proaktiv in Beratungsgesprächen über die Gesetzeslage. So schützen wir unsere Versicherten vor dem Verlust möglicher Ansprüche.”

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