Justizstaatssekretär Roland Theis: „Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens müssen auch auf kommunaler Ebene verfolgt werden: die im Mindestmaß drei Monate belaufende und bis fünf Jahre reichende Strafandrohung des § 188 StGB sollte dementsprechend auch angewandt werden, wenn bestimmte diffamierende Äußerungen über Personen getätigt werden, die auf regionaler oder lokaler Ebene politisch tätig sind. Das Saarland wird eine Idee des Städte- und Gemeindestages aufgreifen, die einen neuen Straftatbestand des Stalkings gegen Amts- und Mandatsträger vorsieht.“

Denn viel zu oft seien kommunale Mandatsträger ungestraft Opfer von Anfeindungen, die speziell in den sozialen Netzwerken deutlich zugenommen haben.

·         Erstellung eines Lagebildes (Angriffe auf Einsatzkräfte, Amts- und Mandatsträger) 

Diese Lagebilder ermöglichen es, einen Trend herauszufiltern, der wie immer geartet sein kann, in jedem Fall aber konkretere Hinweise auf das Gesamt-Phänomen gibt

·         Verschärfung des §113/114 StGB 

Neben der unvermindert hohen Zahl an Widerstandshandlungen weist die vom Bundeskriminalamt erstellte Kriminalstatistik 2018 für den mit dem „Zweiundfünfzigsten Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ vom 23. Mai 2017 neu geschaffenen § 114 StGB (tätlicher Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) insgesamt 11.704 Fälle auf.

Minister Bouillon: „Trotz des mit der damaligen Gesetzesänderung verbesserten strafrechtlichen Schutzes für Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte wurden in der Folge jedoch Vollstreckungsbeamte weiterhin zunehmend Opfer von Übergriffen.“ Minister Bouillon setzt sich deshalb dafür ein, dass gewalttätige Angriffe gegen Polizistinnen und Polizisten härter bestraft werden und das Strafmaß auf mindestens 6 Monate festgelegt wird. Auf der Innenministerkonferenz im November 2019 hat Innenminister Klaus Bouillon bereits Vorgespräche mit seinen Amtskollegen geführt, um die Strafverschärfung bei der nächsten Innenministerkonferenz als Tagesordnungspunkt aufzunehmen.

„Die angestoßenen Maßnahmen zeigen, dass wir es nicht tolerieren, dass diejenigen, die sich im Besonderen in den Dienst unserer Gesellschaft stellen beleidigt, angepöbelt oder sogar körperlich angegriffen werden“, sagt der Innenminister. „Unser Rechtsstaat reagiert. Gegen Gewalt. Für unsere Gesellschaft.“

Infos unter www.schutzschleife.saarland.de

Anzeige