In diesen Fällen werde die Staatsanwaltschaft künftig auf Anzeige tätig werden und die Opfer nicht auf den Privatklageweg verweisen. Diese Richtlinie, die heute bereits für Polizeibeamtinnen und -beamte gilt, soll fortan für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten, die beispielsweise für Rettungsdienste tätig sind. Roland Theis: „Wer für die Gesellschaft tätig ist und dabei Opfer einer Straftat wird, sollte die Strafverfolgung nicht privat erzwingen müssen.“

·         Sonderansprechpartner bei Staatsanwaltschaft für Rettungskräfte, Mandats- und Amtsträger geplant 

Hierbei handelt es sich um einen zentralen Ansprechpartner, der alle Angriffe gegen Einsatzkräfte (Polizei, Justiz, Rettungsdienste) und gegen Mandatsträger bündelt. In seinen Aufgabenbereich fällt nicht nur die Kontaktfunktion, sondern auch die Aufgabe der Vernetzung mit Polizei, Gerichtsvollzieherdienst, Organisationen der Rettungsdienste und der Einrichtung von im Einzelfall zur Verfügung stehenden Kommunikationswegen u.a.

·         Handlungsempfehlungen für Mandatsträger und Personen des öffentlichen Lebens

Hier gibt es von Seiten des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport einen „Richtlinienkatalog“, mit dessen Hilfe Personen des öffentlichen Lebens Empfehlungen erhalten, wie sie mit Bedrohungen jeglicher Art am besten umgehen sollten.

·         Strafverschärfung: Schaffung eines neuen § 238a-StGB (neue Initiative) und Novellierung des § 188 StGB (derzeit im Bundesrat) 

Gerade bei der Bekämpfung von Hass und Hetze in sozialen Netzwerken wolle man die Strafverfolgung effektiver gestalten, so Justizstaatssekretär Roland Theis: „Wir dürfen nicht denjenigen weichen, die ein Klima der Angst schaffen wollen. Kommunale Amts- oder Mandatsträger müssen in ihrem Wirkungskreis besser geschützt werden, wenn jemand unbefugt ihre private räumliche Nähe aufsucht oder Telekommunikationsmittel missbräuchlich verwendet.“

Weiterlesen auf Seite 3

Anzeige