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Im saarländischen Handwerk ist zum Jahresbeginn eine neue Fördermöglichkeit gestartet, die vor allem junge Meister und frisch Fortgebildete in den Blick nimmt. Seit Mitte Januar können Gründer und Unternehmensnachfolger einen zusätzlichen finanziellen Zuschuss erhalten, wenn sie den Schritt in die Selbstständigkeit wagen oder einen bestehenden Betrieb weiterführen.

Kern des neuen Angebots ist der sogenannte Gründer- und Nachfolgebonus in Höhe von 2.500 Euro. Er richtet sich an Absolventen von Meister- und Fortbildungsprüfungen, die erstmals ein Unternehmen im Handwerk gründen oder einen bestehenden Handwerksbetrieb übernehmen. Das Programm ist landesweit angelegt und soll dazu beitragen, die Zahl der Betriebsübernahmen und Neugründungen im Saarland zu erhöhen.

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Der Bonus ergänzt den bereits bestehenden Meisterbonus des Landes, der zum Jahresanfang auf 2.000 Euro angehoben wurde. Zusammen entsteht damit ein Paket, das sowohl die Qualifizierung als auch den Schritt in die unternehmerische Verantwortung finanziell abfedern soll. Hintergrund ist der demografische Wandel: Immer mehr Inhaber gehen in den Ruhestand, gleichzeitig steigt die Zahl der Betriebe, für die eine Nachfolge gesucht wird. Mit dem neuen Instrument will das Wirtschaftsministerium den Bestand handwerklicher Unternehmen sichern und die Übergabe an eine neue Generation erleichtern.

Wirtschaftsminister Jürgen Barke betonte die Bedeutung des Programms für das Land: „Wer heute Verantwortung für ein Unternehmen und seine Mitarbeiter übernimmt, hat Anerkennung verdient. Darum geht es beim Nachfolgebonus. Er ergänzt unsere Unterstützungsangebote und ist ein starkes Signal für das Handwerk als wirtschaftliches Rückgrat unseres Landes.“ Nach Angaben der Handwerkskammer des Saarlandes ist der Bedarf an Nachfolgern groß. HWK-Präsident Helmut Zimmer erklärte: „Im Saarland stehen in den kommenden fünf Jahren rund 2.000 Handwerksbetriebe zur Übernahme an. Dass diese Betriebe weitergeführt werden, ist uns ein wichtiges Anliegen. Denn mit ihrem hochwertigen Leistungsangebot und dem wertvollen Know-how ihrer Fachkräfte stärken sie die Wirtschaft in unserem Bundesland nachhaltig.“

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Zimmer sieht in der neuen Förderung auch ein wichtiges Signal an die Fachkräfte im Handwerk: „Mit dem Nachfolgebonus unterstreicht die Landesregierung ihre Wertschätzung für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die den Schritt in die unternehmerische Selbstständigkeit wagen, entweder, weil sie einen bestehenden Betrieb übernehmen oder neu gründen. Der Nachfolgebonus – insbesondere in Kombination mit dem erhöhten Meisterbonus – ist nicht nur eine wichtige finanzielle Unterstützung in der Anfangsphase der unternehmerischen Selbständigkeit, sondern setzt darüber hinaus auch ein Zeichen für die zentrale Bedeutung des Handwerks für die saarländische Wirtschaftsstruktur.“

Gefördert werden laut Ministerium sowohl Betriebsneugründungen als auch Betriebsübernahmen. Ebenso umfasst das Programm die tätige Beteiligung an bestehenden Unternehmen, sofern mindestens 25 Prozent Kapitalanteil gehalten werden und eine Sperrminorität besteht. Antragsberechtigt sind Personen, die in den vergangenen 4 Jahren erfolgreich eine Meisterprüfung abgelegt haben. Diese Meisterprüfung muss in dem zulassungspflichtigen Handwerk erfolgt sein, das künftig ausgeübt werden soll, in einem verwandten Handwerk oder in einem zulassungsfreien Handwerk. Auch ein von der Handwerkskammer als gleichwertig anerkannter Abschluss berechtigt zur Antragstellung.

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Weitere Informationen zum Gründer- und Nachfolgebonus, zu Voraussetzungen und Verfahren stellt das Land online unter www.saarland.de/nachfolgebonus bereit.

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