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Im Rahmen einer Fachtagung zu den föderalen Finanzbeziehungen an der Evangelischen Akademie Loccum hielt Finanzminister Stephan Toscani am Montag (14.03.2016) eine Grundsatzrede zum Thema „Reformperspektiven der föderalen Aufgaben- und Finanzverteilung“.

Hinsichtlich der Verhandlungen der Länder mit dem Bund plädierte er für Rationalität und konstruktive Gespräche, warnte aber gleichzeitig vor dem Aufschnüren des Kompromisspaketes der Länder.

Finanzminister Stephan Toscani: „Das Besondere an diesem Kompromiss ist, dass er die besonderen Interessen der Geberländer, der ostdeutschen Länder und Nordrhein-Westfalens, also wichtiger Akteure mit deutlich gegensätzlichen Interessen in diesen Verhandlungen, unter einen Hut bringt, ohne die anderen Länder zu benachteiligen. Der Streit zwischen Zahler- und Empfängerländern wird dadurch entschärft, dass die horizontalen Ausgleichszahlungen aus den Haushalten entfallen. Der horizontale Ausgleich erfolgt über Zu- und Abschläge bei der Umsatzsteuerverteilung. Nordrhein-Westfalen wird im horizontalen Ausgleich Zahlerland, indem Umsatzsteuerverteilung und Länderfinanzausgleich zusammengefasst werden. Gleichzeitig wird jedoch die originäre Finanzkraft der ostdeutschen Länder nicht geschwächt, wenn die Umsatzsteuereinnahmen auch im neuen System den originären Steuerreinnahmen der Länder zugeordnet werden. Das Ausgleichssystem wird vereinfacht, die Transparenz der Ausgleichszahlungen wird verbessert. Und auch die spezifischen Interessen der Haushaltsnotlageländer Saarland und Bremen werden berücksichtigt. Ein wichtiges Element ist, dass die originäre Finanzkraft der finanzschwachen Länder steigt, ohne dass die finanzstarken Länder aus ihren Haushalten mehr abgeben müssten. Das stärkt den Föderalismus.“

Jetzt gehe es darum, die Interessen des Bundes in das Lösungsangebot der Länder einzubinden. Ein Aufschnüren des für alle Länder zustimmungsfähigen MPK-Kompromisses, der nach zwei Jahren schwieriger und intensiver Verhandlungen gelungen ist, würde die notwendige Neuordnung der Finanzbeziehungen wahrscheinlich zurückwerfen.

„Ein ganz wichtiger Erfolg ist aus unserer Sicht, dass der Kompromiss für das Saarland und Bremen ab 2020 Sanierungshilfen in Höhe von jeweils 400 Millionen Euro pro Jahr vorsieht. Dieser Teil des Beschlusses war unter anderem nur deshalb möglich, weil wir einen konsequenten und verlässlichen Sanierungskurs fahren. Zusammen mit den weiteren Verbesserungen im Ausgleichs-System, die sich auf etwa 100 Millionen pro Jahr summieren, ergeben sich ab dem Jahr 2020 Entlastungen von zusätzlich 500 Millionen pro Jahr im Vergleich zum geltenden Recht.“

Es gehe bei dem Kompromiss nicht um Lösungen auf Kosten des Bundes, sondern darum, für alle Bundesbürger gleichwertige Lebensverhältnisse zu garantieren und gleichzeitig den Ländern die Einhaltung der Schuldenbremse zu ermöglichen.

Die hohen flüchtlingsbedingten Haushaltsbelastungen stellten objektiv kein Hindernis für eine schnelle Einigung zwischen Bund und Ländern zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen dar. Bezüglich der fiskalischen Herausforderungen im Zusammenhang mit den hohen Flüchtlingszahlen forderte er eine faire Lastentragung zwischen den Ebenen, die insbesondere den Zeitraum der Jahre 2016 bis 2018 betreffe. Stephan Toscani: „Die Behandlung der Flüchtlingskosten im Verhältnis zwischen Bund und Ländern hat insofern keine langfristigen Auswirkungen auf die Reformperspektiven im Übrigen.“

Stephan Toscani: „Bezüglich derSchuldenbremse sehe ich keinen Änderungsbedarf. Die Schuldenbremse ist ein auf Dauer angelegtes Instrument, das flexibel auf besondere Herausforderungen reagieren kann und die Stabilität der öffentlichen Finanzen in Deutschland über den Tag hinaus gewährleistet. Sofern sich herausstellt, dass die aktuellen Belastungen eine Ausnahmesituation zur zusätzlichen Aufnahme von Krediten darstellt, wären diese auch zulässig.“

Abschließend zog Stephan Toscani dasFazit: „Die Herausforderungen an Bund, Länder und Gemeinden sind zu bewältigen. Es gibt zwar Probleme, aber es gibt auch Möglichkeiten der Problemlösung. Die liegen auf dem Tisch. Dort wo Reformen erforderlich sind, im Bereich der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, sind diese zu konkretisieren und verbindlich zwischen Bund und Ländern zu vereinbaren. Dort wo akuter Handlungsbedarf besteht, im Bereich der Flüchtlingskosten, ist mit Augenmaß auf die Herausforderungen zu reagieren.“

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