„Die Finanzminister der Länder haben auf der heutigen Finanzministerkonferenz in Berlin gefordert, internationale Gewinnverlagerungen durch Lizenzboxen früher und entschlossener einzuschränken“, erklärte Finanzminister Stephan Toscani am Donnerstag (23.06.2016). „Diese Initiative hat das Ziel, die Einnahmebasis in Deutschland dadurch zu stärken, dass in Deutschland erzielte Gewinne auch in Deutschland versteuert werden.“
„Wenn wir die Einnahmebasis des Staates stärken wollen, müssen wir uns auch mit aggressiver Steuergestaltung von großen Konzernen auseinandersetzen. Es gibt eine echte Gerechtigkeitslücke, wenn der Handwerker vor Ort oder der Bäcker um die Ecke hier ihre Steuern zahlen, Weltkonzerne aber nicht. Deshalb steht für mich fest: Gewinne, die in Deutschland erzielt werden, müssen auch in Deutschland versteuert werden.“
International sollen diese Lizenzboxen erst ab 2021 nicht mehr ohne weiteres anerkannt werden. „Diese lange Übergangsfrist und Bestandgarantien für bestehende Lizenzboxen sind uns zu lang. Wir müssen früher und entschlossenerer diese Gewinnverlagerungen einschränken. Es ist immer noch zu leicht, durch einfache Gestaltungen Gewinne von Deutschland ins Ausland zu verlagern.“
Hintergrund:
Bislang können Großkonzerne die Konzernsteuerquote relativ einfach deutlich absenken. Instrumente sind dabei sogenannte „Lizenzboxen“, das sind Sonderbesteuerungsregime mit zum Teil extrem niedrigem Steuersatz. Solche Lizenzboxen haben auch mehrere EU-Staaten eingeführt.
Die Finanzminister der Länder fordern auf ihrer heutigen Konferenz, dass die steuerliche Begünstigung von Lizenzeinnahmen an eine tatsächliche Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im Empfängerstaat gebunden sein muss. Es besteht ansonsten weiter die Gefahr, dass Unternehmen ihre Aktivitäten im Bereich von Forschung und Entwicklung in Länder mit Lizenzboxen verlagern, um weiterhin von den Steuervergünstigungen profitieren zu können. Langfristig fordern die Finanzminister, die Vorzugsbesteuerung bei Lizenzboxen international ganz abzuschaffen.
Da eine EU-weite Regelung schon vor 2021 nur schwer zu realisieren ist, haben die Finanzminister der Länder bis dahin die Prüfung nationaler Abwehrmaßnahmen veranlasst, um Steuereinnahmen im Inland und auch hochwertige Arbeitsplätze zu sichern. So soll eine Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs für große Konzerne geprüft werden.
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