Im aktuellen Koalitionsvertrag der Saarländischen Landesregierung für die Legislaturperiode 2017-2022 haben die Regierungsparteien vereinbart, sich im Bund dafür einzusetzen, Kinderrechte im Grundgesetz festzuschreiben. In der Landesverfassung des Saarlandes sind Kinderrechte bereits seit 2007 verankert. Im Artikel 24a heißt es: „Jedes Kind hat ein Recht auf Achtung seiner Würde, auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf Bildung sowie auf gewaltfreie Erziehung zu Eigenverantwortung und Gemeinschaftsfähigkeit. Jedes Kind hat ein Recht auf besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung, Ausbeutung sowie leiblicher, geistiger oder sittlicher Verwahrlosung.“

Auf Bundesebene wird der Gesetzesentwurf weiterhin verhandelt. Dafür sprach sich Ministerin Monika Bachmann eindeutig im Landtags-Plenum am 4.12.2019 aus. Für sie steht hierbei das Kindeswohl im Vordergrund.  Insbesondere die Rechte auf eigenständige Entwicklung und Bildung, sowie auch der Schutz vor etwaigen Gefahren und Misshandlungen sind von äußerster Wichtigkeit.  Dabei betont sie: „Es geht um nicht mehr und nicht weniger als die Ausgewogenheit der wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen Kind, Eltern und Staat zu erhalten – und nicht zum Nachteil der Eltern in Richtung des Staates zu verschieben.“ Auch die Elternrechte dürfen nicht vernachlässigt werden und müssen in steter Wechselwirkung mit denen der Kinder stehen.

Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) hat sich bereits im Juni 1992 für die Aufnahme eines speziellen Kindergrundrechts auf Entwicklung und Entfaltung in das Grundgesetz ausgesprochen und 1998 diese Forderung nochmal bestärkt. Der Bundesrat hat in seiner Entschließung „Kinderrechte im Grundgesetz verankern“ im November 2011 die Bundesregierung zur Vorlage eines entsprechenden Gesetzesentwurfs zur Änderung des Grundgesetzes aufgefordert. Für die laufende 19. Legislaturperiode wurde das Thema „Kinderrechte ins Grundgesetz“ als ein zentrales Vorhaben der Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart.

Auch der kinderpolitische Sprecher Alwin Theobald der CDU-Fraktion sprach sich im Landtag klar für die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz aus. Am Tag, an dem auch der Antrag der CDU- und SPD-Landtagfraktionen im Plenum debattiert wurde, hat das Deutsche Kinderhilfswerk den ersten “Kinderrechte-Index” für Deutschland veröffentlicht. Dort werden die Stärken und Schwächen der Bundesländer in der jeweiligen Kinder- und Jugendpolitik dargestellt.

Das Saarland hat die Kinderrechte bereits 2007 in seine Verfassung mitaufgenommen. Nun wird an den Bund appelliert, die Kinderrechte in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland mitaufzunehmen. „Kinder sollen als Träger von Kinderrechten auch explizit im Grundgesetz genannt werden! Da stimmen wir dem Kinderhilfswerk absolut zu. Mit der Bereitstellung der Gelder, hat der Landtag des Saarlandes seine Hausaufgaben für die Kinder- und Jugendpolitik gemacht. Nun muss an manchen Stellen in der Ausführung nachjustiert werden“, so Theobald.

Möglichkeiten die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auch politisch in angemessener Weise zu erhöhen sieht er gegeben: „Die Kommunen können durch eine ‚Kann-Klausel‘ im Kommunalen Selbstverwaltungsgesetz jederzeit Jugendgremien ermöglichen und so die politische Teilhabe direkt vor Ort fördern. Auch können die Gemeinden bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese beteiligen“, so Theobald, kinderpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion.

 

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