Für viele Menschen endet mit dem Renteneintritt nicht nur das Berufsleben, sondern auch ein vertrauter Alltag mit festen Abläufen und bekannten Gesichtern. Im Saarland soll das für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen künftig anders aussehen. Ab 2026 können sie auf Wunsch auch nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters weiter in ihrer Werkstatt tätig bleiben.
Möglich macht das ein neues, tagesstrukturierendes Leistungsangebot, das das saarländische Sozialministerium gemeinsam mit dem Landesverband Arbeit-Bildung-Teilhabe e.V. entwickelt hat. Es richtet sich an Menschen, die bislang in einer Werkstatt für behinderte Menschen, kurz WfbM, beschäftigt waren und nach dem Renteneintritt nicht vollständig aus diesem Umfeld ausscheiden möchten. Das Angebot soll ihnen eine Weiterbeschäftigung in der vertrauten Umgebung ermöglichen.
„Mit dem neuen Angebot macht das Saarland einen weiteren Schritt bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Es verhindert, dass das Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters auch das Ende der bisherigen Beschäftigung in der WfbM und den damit verbundenen Abbruch vieler sozialer Beziehungen bedeutet. Dadurch wird Menschen mit Behinderungen sowohl eine altersentsprechende Teilhabe am Arbeitsleben als auch am Leben in der Gesellschaft gewährleistet – so können beispielsweise auch Freizeitmaßnahmen weiter in Anspruch genommen werden“, hebt Sozialminister Magnus Jung hervor.
Das neue Leistungsangebot soll in allen saarländischen Werkstätten für behinderte Menschen umgesetzt werden können. Vorgesehen ist sowohl eine Vollzeit- als auch eine Teilzeitbeschäftigung, je nach individuellem Bedarf und Wunsch der Betroffenen. Nach Angaben des Ministeriums werden derzeit mit den Werkstätten Vereinbarungen geschlossen, in denen bereits eine konkrete Nachfrage ehemaliger Beschäftigter vorliegt. Finanziert wird das Angebot über Mittel der Eingliederungshilfe, der Start ist nach Ministeriumsangaben so früh wie möglich geplant.
Der Landesverband Arbeit-Bildung-Teilhabe Saarland e.V. sieht in der Neuregelung eine direkte Antwort auf Rückmeldungen aus den Werkstätten. „Wir schaffen dieses Angebot nicht ins Blaue hinein, sondern reagieren auf einen klar erkennbaren Bedarf. Immer mehr Werkstattbeschäftigte haben uns deutlich gemacht, wie wichtig es ihnen ist, auch nach dem Renteneintritt in der WfbM tätig zu bleiben – insbesondere, um ihre gewachsenen sozialen Beziehungen aufrechtzuerhalten. Mit dem neuen Angebot stellen wir sicher, dass Teilhabe und Selbstbestimmung nicht an einer Altersgrenze enden. Unser ausdrücklicher Dank gilt dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit für die konstruktive Zusammenarbeit und die Unterstützung bei der Umsetzung dieses wichtigen Vorhabens.“, betont Michael Schneider, Geschäftsführer Landesverband Arbeit-Bildung-Teilhabe Saarland e.V.
Wie viel das neue Angebot im Alltag bedeuten kann, macht das Beispiel von Karin Spindler deutlich. „Ich freue mich sehr, dass ich durch das neue Angebot wieder in die WfbM zurückkehren kann. Nach meinem Ausscheiden am 30.04.2024 und dem Renteneintritt habe ich meine Kolleginnen und Kollegen sehr vermisst. Jetzt kann ich wieder meinen gewohnten Alltag in der Werkstatt gestalten – das bedeutet mir sehr viel!“, so die ehemalige Beschäftigte der WfbM der Lebenshilfe Obere Saar e.V.
Mit dem neuen Modell soll erreicht werden, dass der Übergang in den Ruhestand für Menschen mit Behinderungen flexibler gestaltet werden kann. Statt eines abrupten Endes der Werkstatttätigkeit eröffnet sich die Möglichkeit, gewohnte Strukturen, soziale Kontakte und Angebote wie Freizeitmaßnahmen weiter zu nutzen – und damit ein Stück Alltag zu bewahren, das für viele von zentraler Bedeutung ist.




















