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Die Grünen-Landtagsfraktion fordert in einem Plenarantrag für kommenden Mittwoch (15. Juni) eine Überarbeitung der Härtefallkommissionsverordnung im Saarland. Darin müsse künftig geregelt sein, dass über Abschiebungen nicht entschieden wird, solange sich die Härtefallkommission mit einer Eingabe beschäftigt. Hintergrund ist, dass in der jüngeren Vergangenheit mehrmals Abschiebungen vollzogen wurden, bevor die Kommission einen Fall abgeschlossen hat. Hierzu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen-Fraktion, Klaus Kessler:

„Abgelehnte Asylbewerberinnen und -bewerber haben die Möglichkeit, einen sogenannten Härtefallantrag zu stellen,

Klaus Kessler - Stellvertretender Fraktionsvorsitzender - Bild: gruene-fraktion-saar.de
Klaus Kessler – Stellvertretender Fraktionsvorsitzender – Bild: gruene-fraktion-saar.de
wenn humanitäre oder persönliche Gründe gegen eine Abschiebung sprechen. So kann ein Härtefall beispielsweise vorliegen, wenn diesen Menschen ein empfindliches Leid in ihrem Heimatland drohen würde. Für manche Flüchtlinge stellt dieser Weg die letzte Möglichkeit dar, ihre Abschiebung abzuwenden und eine Aufenthaltsberechtigung zu bekommen. Es ist eine Frage des Respekts und der Fairness gegenüber diesen Menschen, dass sie mit ihrem Anliegen Gehör finden und entsprechende Anträge von der zuständigen Härtefallkommission fachkundig bewertet werden.

Doch nach dieser Praxis wird im Saarland längst nicht immer verfahren. So wurde in der jüngeren Vergangenheit bekannt, dass Innenminister Bouillon Abschiebungen hat durchführen lassen, obwohl die Bearbeitung von Anträgen bei der Härtefallkommission noch nicht abgeschlossen war. Aus Protest gegen dieses Vorgehen hat der Saarländische Integrationsrat zwischenzeitlich sogar seine Arbeit in der Kommission niedergelegt.

Wir halten diese Praxis des Innenministers für inhuman. Zudem stellt sie eine Missachtung der Arbeit der Härtefallkommission dar. Es war im Saarland in der Vergangenheit Usus, dass Abschiebungen von Asylbewerbern ausgesetzt wurden, solange sich die Härtefallkommission mit ihrem Antrag befasst. Minister Bouillon maßt sich hier an, über Schicksale zu entscheiden, ohne die Einschätzung von Experten abzuwarten. Damit nimmt er den betroffenen Flüchtlingen auch den letzten Rest Hoffnung, in unserem Land zu verbleiben.

Wir bringen daher in die Plenarsitzung am kommenden Mittwoch einen Antrag ein, mit dem wir die Landesregierung zu einer Änderung der Härtefallkommissionsverordnung des Saarlandes auffordern. Darin muss künftig klar geregelt sein, dass keine Abschiebungen erfolgen dürfen, bevor die Härtefallkommission über ein entsprechendes Anliegen entschieden hat. Andere Bundesländer wie Berlin, Brandenburg und Baden-Württemberg haben eine solche Regelung in ihren Härtefallkommissionsverordnungen bereits festgeschrieben.“

Link zum Antrag der Grünen-Fraktion:
https://www.landtag-saar.de/Drucksache/Ag15_1852.pdf

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