„Die Aussagen von David Maaß bei Facebook unterstützen wir voll und ganz. Jede sachliche Äußerung, die sich gegen rechtes Gedankengut richtet, ist wichtig“, sagt Thielen. Das einzige, das eben – anders als Berg behaupte – nicht richtig gewesen sei, sei das Tragen der Uniform auf dem Beitragsbild: „Ich persönlich finde es schade, dass Maaß als Beamter nicht soweit gedacht hat. Die Debatte hätte noch mehr Schlagkraft, wäre ihm dieser Fehler nicht unterlaufen.
Es ist erschreckend, dass die Vorsitzende des Innenausschusses Petra Berg Innenminister Klaus Bouillon quasi Rechtsbruch vorwirft. Das Saarländische Beamtengesetz enthält ganz klar das Verbot der politischen Betätigung in Uniform mit Hoheitsabzeichen. Wenn wir den Rechtsstaat vor denen schützen wollen, die ihn bedrohen, müssen sich alle handelnden Akteure daran halten.“
Die plakative Behauptung von Petra Berg, David Maaß habe nichts falsch gemacht und werde nun vom Innenminister in die Schranken gewiesen, sei daher mindestens fragwürdig, wenn nicht gar verwerflich. „Frau Berg als Juristin sollte eigentlich besser wissen, dass das Innenministerium sich an Recht und Gesetz zu halten hat.“, sagt Stefan Thielen, der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion.
„Die Prüfung ergab, dass kein Disziplinarverfahren eingeleitet, sondern Maaß lediglich zu einem Sensibilisierungsgespräch bei seinem Vorgesetzen eingeladen wird. Die Strafe ist auch meiner Auffassung nach verhältnismäßig.“ Doch die SPD legt nach und vermutet einen Verstoß von Innenminister Bouillon gegen seine Pflichten als Dienstherr.
Der Fall David Maaß wird daher auf Druck der SPD auf die Tagesordnung des Innenausschusses gesetzt. Das hat die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Petra Berg, angekündigt. Insbesondere in der durch den Innenminister zu verantwortenden „öffentlichen Verhandlung“ möglicher disziplinarrechtlicher Schritte gegenüber dem Polizeibeamten könnte Bouillon seine Fürsorgepflicht gegenüber Maaß verletzt haben.
Berg: „Der Innenminister hat als Dienstherr bei jeglichen Prüfungs- und Verfahrensschritten im Hinblick auf die mögliche Einleitung disziplinarrechtlicher Maßnahmen gegen einen Polizeibeamten Verschwiegenheit zu bewahren. Trotzdem wurden mögliche disziplinarrechtliche Schritte gegen Maaß in der Öffentlichkeit ausgetragen. Das läuft seinen Fürsorgepflichten aus Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG) und § 45 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) zuwider.“
Es sei zudem besonders ärgerlich, dass Maaß von der Entscheidung aus der Presse erfahren haben soll: „Der Minister stilisiert sich sonst immer gerne als Schutzpatron der saarländischen Polizeibeamten. Im Umgang mit Maaß war davon wenig zu sehen. Deshalb stellt sich zunehmend auch die Frage, ob hier ein kritischer Gewerkschafter eingeschüchtert werden soll. Die SPD wird daher das Thema auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Innenausschusses setzen.“
Es sei zudem bedauerlich, dass durch die Diskussionen der vergangenen Tage das eigentliche Anliegen von Maaß in den Hintergrund gerückt sei. Dafür trage der Innenminister die alleinige Verantwortung.














