Symbolbild

Angesichts der jüngsten Entwicklung in Sachen Corona-Virus weisen Gesundheitsministerium, Ärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und die Saarländische Krankenhausgesellschaft (SKG) noch einmal auf die richtigen Verhaltensregeln hin.

Eine begründete Sorge, dass man sich mit dem Coronavirus angesteckt haben könnte, liegt vor, wenn man innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom Robert Koch-Institut genannten Risikogebiet gewesen ist und starke Grippe-Symptome wie Fieber, Heiserkeit, Husten oder Atemnot aufweist oder Kontakt zu einem Betroffenen hatte.

Sollte dies zutreffen, müsse man mehrere grundlegende Schritte beachten.  Zunächst ist es wichtig, dass man zuhause bleibt und das weitere Verhalten telefonisch mit der Arztpraxis oder mit dem Gesundheitsamt abklärt. Dabei sollte man nicht von sich aus in die Bereitschaftsdienstpraxen, in die Notaufnahme der Krankenhäuser oder die Arztpraxen gehen, um so eine mögliche Ansteckung seiner Mitmenschen zu vermeiden.

In der Praxis erfolgt gewöhnlich zuerst der Ausschluss üblicher Grippeerkrankungen. Der Arzt entscheidet dann selbst, ob es nötig ist, eine Testung auf Corona zu veranlassen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Test.

Grundsätzlich gilt: Sollten Sie Ihre Arztpraxis nicht erreichen können, wenden Sie sich an die Rufnummer 116 117. Dort werden Sie an einen zuständigen Arzt weitervermittelt. Im Notfall, wenn dies erfolglos sein sollte, wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt oder dessen Rufbereitschaft!

Weiterlesen auf Seite 2

Anzeige

1 Kommentar

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein