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Die Grünen-Landtagsfraktion bringt in die Plenarsitzung am 24. Februar einen Antrag ein, mit dem sie die Landesregierung auffordert, sich für eine Reform des Sexualstrafrechts einzusetzen. Ziel soll es sein, den Opferschutz deutlich zu stärken. Hierzu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Klaus Kessler:

„Jede siebte in Deutschland lebende Frau wird in ihrem Leben mindestens einmal zum Opfer eines sexuellen Übergriffs. Doch werden nur die wenigsten dieser Taten geahndet, selbst wenn sie angezeigt werden. Denn häufig wird von den Gerichten der Tatbestand der sexuellen Nötigung oder der Vergewaltigung nicht anerkannt. Laut dem geltenden Sexualstrafrecht in Deutschland liegt ein sexueller Missbrauch nämlich nur dann vor, wenn das Opfer sich aktiv gegen die Tat gewehrt hat. Eine Ausnahme von dieser Regelung gibt es nur dann, wenn das Opfer in einer „schutzlosen Lage“ gewesen ist. Das kann heißen, es muss sich in einer ihm unbekannten Umgebung, etwa der Wohnung des Täters, befunden haben.

Dieses Sexualstrafrecht wird weder dem wichtigen Freiheitsgut der sexuellen Selbstbestimmung gerecht, noch erlaubt es, Täter für ihre Vergehen konsequent zu bestrafen. Fachverbände, die sich mit diesem Thema beschäftigen, fordern daher seit Langem eine Gesetzesreform. Das Ziel muss lauten, sexuelle Handlungen gegen den Willen des Opfers auch dann unter Strafe zu stellen, selbst wenn es keinen körperlichen Widerstand geleistet hat. Ein klares „Nein“ muss genügen. Dies sind im Übrigen die Forderungen der Istanbul-Konvention des Europarates, die Deutschland bereits im Jahr 2011 unterzeichnete. Damit hat sich die Bundesrepublik auch zur Umsetzung dieser Forderungen verpflichtet.

Die von Justizminister Maas geplante Gesetzesreform greift jedoch zu kurz. Danach soll künftig  sexueller Missbrauch per Gesetz auch dann vorliegen, wenn der Täter bestimmte Notsituationen des Opfers ausnutzt. Zum Beispiel, wenn das Opfer durch das Überraschungsmoment handlungsunfähig ist. Von einer konsequenten Umsetzung der Istanbul-Konvention ist das noch weit entfernt. Denn diese sieht vor, dass alle Formen vorsätzlich nicht einverständlicher sexueller Handlungen strafbar sein müssen.

Wir fordern daher von der Landesregierung, sich gegenüber der Bundesregierung für eine konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention und damit des Grundsatzes „Nein heißt Nein“ einzusetzen. Sie muss eine entsprechende Bundesratsinitiative der Länder Hamburg und Niedersachsen unterstützen. Darüber hinaus fordern wir von ihr, Kampagnen mit dem Ziel der Prävention sexualisierter Gewalt gegen Frauen auf den Weg zu bringen und diese konsequent auszubauen.“

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