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Finanzminister Stephan Toscani begrüßte am Donnerstag (18.02.2016) die Verabschiedung eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie durch den Bundestag. „Das Gesetz enthält wichtige Neuregelungen zu handelsbilanziellen Pensionsrückstellungen, die rückwirkend für das Geschäftsjahr 2015 angewendet werden können. Es werden dadurch Mittel frei, die Unternehmen verstärkt für Investitionen verwenden können.“

Die neuen Regelungen sehen Anpassungen bei den Bewertungs­parametern von Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz vor. Der bei der Bewertung anzuwendende Zins wird bislang aus einem durchschnittlichen Marktzins der letzten sieben Jahre ermittelt. Dieser Bezugszeitraum soll nun auf zehn Jahre angehoben werden. Dadurch wird der Niedrigzinssituation Rechnung getragen.

„Die überfälligen Neuregelungen bedeuten eine starke Entlastung für Unternehmen mit hohen handelsbilanziellen Pensionsverpflichtungen“, so Finanzminister Stephan Toscani. „Durch die Anhebung des Bezugszeitraumes auf zehn Jahre wird sich der für die Bewertung anzuwendende Zins erhöhen. Dies führt zu einem niedrigeren Rückstellungsbedarf.“

Die Regelungen sollen zum Bilanzstichtag 31.12.2015 rückwirkend freiwillig anwendbar sein. Die abschließenden Beratungen im Bundesrat finden am 26.02.16. statt.

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