Symbolbild

Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist von den Amtskollegen in Baden-Württemberg über den Ausbruch der Blauzungenkrankheit bei einem Rind in der Nähe von Karlsruhe informiert worden. Der Ausbruch der Tierseuche im Landkreis Rastatt hat auch für die Landwirte im Saarland weitreichende Auswirkungen.

 Das gesamte Saarland wird zum Sperrgebiet erklärt werden, da es innerhalb des 150-km-Radius um den Seuchenbetrieb liegt. Betroffen sind auch Teile der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hessen (siehe Karte). Die Sperrzone ist mindestens 2 Jahre lang aufrecht zu erhalten.

Das bedeutet für die Landwirte, dass sie sich auf Einschränkungen beim Viehhandel einstellen müssen. Um eine Ausbreitung der Krankheit über den Handel zu verhindern, dürfen die Halter ihre Rinder, Schafe und Ziegen nur dann aus der Sperrzone hinaus transportieren, wenn die Tiere als geschützt angesehen werden können. Der Status „geschützt “ ist am einfachsten durch eine Impfung zu erreichen.

„Wir hatten bereits im vergangenen Jahr nach einem Seuchenausbruch in Frankreich für das Impfen geworben, leider sind dem nur wenige Tierhalter nachgekommen. Dabei ist die Impfung das einzige Mittel, um Wiederkäuer vor einer Infektion zu schützen“, betont Minister Reinhold Jost. Tiere, die aktuell über einen Impfschutz verfügen, könnten frei gehandelt werden, so der Minister.

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