Nach einem ASP-Ausbruch in Hausschweinebeständen müssen alle Schweine in den Betrieben getötet und Gebiete eingerichtet werden, in denen Maßnahmen zur Tilgung der Seuche vorgeschrieben sind. Handelsbeschränkungen für Schweine und Schweinefleischerzeugnisse treten in Kraft. Da es keine Impfstoffe für Wild- und Hausschweine gibt, ist eine Vorbeugung gegen die Ausbreitung der Erkrankung außer durch die Vermeidung der Übertragung nicht möglich.

Umweltminister Reinhold Jost warnt daher eindringlich: „Die Erkrankung dringt aus Osteuropa in Richtung Westen vor ­– nicht zuletzt über den Transitweg entlang der europäischen Fernstraßen. Vor diesem Hintergrund müssen gemeinsam alle Anstrengungen unternommen werden, um einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in unserer Region zu verhindern.“

Derzeit koordiniert das für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine landesweite Präventionsoffensive gegen die Einschleppung der ASP. Von Expertengruppen aus Bund, Ländern und Forschungseinrichtungen ist ein Katalog bundesweit abgestimmter, vorbeugender Maßnahmen empfohlen worden. Ausgehend von diesem abgestuften Maßnahmenplan hat das Saarland bereits mit der Einleitung erster Schritte begonnen.

Vordringlich sind vorbeugende Maßnahmen gegen die Virusausbreitung entlang von Fernstraßen. An den saarländischen Raststätten und Parkplätzen von Autobahnen und Bundesstraßen beginnt der Landesbetrieb für Straßenbau derzeit damit. Wildschweinsichere Einzäunungen, geschlossene Abfallbehälter und Beschilderungen mit Warnhinweisen sind wichtige Bestandteile dieser Strategie.

Mit der professionellen Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbetriebs für Straßenbau sollen diese Schutzvorkehrungen etabliert und aufrechterhalten werden.

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