„Im Sinne der saarländischen Bürgerinnen und Bürger setzen wir mit diesem Programm die bereits gute Zusammenarbeit zwischen den beiden Ministerien fort. Bis zum Jahre 2020 werden wir zusätzlich 2,7 Mio. Euro für Projekte des Sonderprogramms ‚Ländliche Entwicklung‘ bereitstellen. Denn nur so können Ortskerne und lange leerstehende Gebäude wieder aufgewertet werden. Die Steigerung von 1,7 Mio. Euro auf 2,7 Mio. Euro ist weiterhin ein Beweis für die gute Zusammenarbeit in der großen Koalition“, so Innenminister Klaus Bouillon.

Des Weiteren hat das Innen- und Bauministerium eine Vielzahl von Sonderprogrammen zur Thematik der ländlichen Regionen aufgelegt. Mit dem „Sonderförderprogramm Ländliche Entwicklung“ können ganz neue Akzente für eine strukturelle und bedarfsorientierte Förderung der Dörfer gesetzt werden. Hervorzuheben sind hierbei die Förderung von Kleinstunternehmen der Nahversorgung (Dorfladen, Bäcker, Metzger etc.) bei Umbau- und Modernisierungsvorhaben, die Revitalisierung von länger (mindestens 1 Jahr) leer stehenden Gebäuden im Ortskern zu modernem Wohn- und Arbeitsraum und die Programmierung digitaler Anwendungen für die Daseinsvorsorge im Dorf.

Kritik üben Klaus Bouillon und Reinhold Jost am so genannten Jährlichkeitsprinzip der Mittelbewirtschaftung, an dem der Bund bisher festhält. Das heißt, der Bund stellt im Gegensatz zur EU-Förderperiode die Mittel immer nur für ein Jahr zur Verfügung. Was bis Jahresende nicht abgeflossen ist, muss zurückbezahlt werden. „Dieses Prinzip geht völlig an den Realitäten vorbei“, so Jost. Das habe sich in diesem Jahr sehr deutlich gezeigt: Im November 2018 verkündete der Bund einen Sonderrahmenplan, der schon im Januar 2019 umgesetzt und dessen Mittel innerhalb des Jahres zum Abfluss gebracht werden sollten. Dies war mit Blick auf die notwendigen formalen Vorarbeiten im Ministerium (u. a. neue Richtlinie und Antragsunterlagen) und vor allem den notwendigen Projektvorarbeiten bei den Gemeinden und privaten Antragstellern kaum möglich. Die Kommunalwahlen im Saarland in diesem Jahr und dadurch ausgebliebene Projektentscheidungen haben ihr Übriges getan.

Jost: „All dies führt dazu, das wir in diesem ersten Jahr die Sondermittel nicht in Gänze abrufen werden können. Angesichts der großen Nachfrage wird es aber ab kommendem Jahr kein Problem sein, die zusätzlichen Bundesmittel abzurufen und sinnvoll für das Saarland und seine Gemeinden zu nutzen.“

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