Im Saarland liegen bereits vier Landkreise über der 50er Inzidenz, der Regionalverband hat den kritischen Grenzwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen überschritten. Auf Drängen von Ministerpräsident Tobias Hans hat der Ministerrat deshalb am heutigen Freitag in einer Sondersitzung die derzeit geltende Rechtsverordnung zur Corona-Pandemie angepasst und die Ministerpräsidentenkonferenz-Beschlüsse umgesetzt, auf die sich die Länder am vergangenen Mittwoch gemeinsam mit der Bundeskanzlerin geeinigt haben (s.u.). Die neue Rechtsverordnung tritt wie üblich einen Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Wir dürfen die Landräte bei der Bewältigung der Corona-Pandemie nicht alleine lassen. Die Landesregierung hat versprochen, die Landkreise zu unterstützen und mir war es wichtig, Wort zu halten. Die Zahlen im Saarland sind alarmierend, deshalb mussten wir jetzt zügig die Voraussetzungen schaffen, dass die erweiterten Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen auch in Kraft treten können. Sars-CoV-2 verzeiht keine Nachlässigkeit, um ihm die Stirn zu bieten, braucht es Disziplin und Entschlossenheit. Das ist hart für uns alle, aber die Saarländerinnen und Saarländer haben schon ganz andere Herausforderungen gemeistert. Und: Je besser und schneller wir das Infektionsgeschehen jetzt wieder unter Kontrolle bekommen, desto weniger schwerwiegend sind die Folgen für unsere Gesellschaft, für unsere Familien, unsere Wirtschaft und vor allem für unser Gesundheitssystem.“

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Es ist die Stunde der Verantwortung. Wir bitten jeden Saarländer, jede Saarländerin um große Vorsicht und Rücksicht. Bitte seien Sie vernünftig und solidarisch: Schützen Sie sich und ihre Familie, indem Sie sich an die Regeln halten. Mit der neuen Verordnung stärken wir auch den Landkreisen den Rücken, die besonders zu kämpfen haben. Wir müssen mit den Maßnahmen wieder sehr weit gehen, um eine Chance auf Eindämmung des Infektionsgeschehens zu haben. Dafür benötigen wir das Verständnis und die Disziplin der Saarländerinnen und Saarländer, es geht nur gemeinsam.“

Folgende Maßnahmen wurden in der neuen Rechtsverordnung gemäß den MPK-Beschlüssen von Mittwoch angepasst:

7-Tage-Inzidenz über 50 pro 100.000 Einwohner

–   Feiern nur noch mit 10 Teilnehmern im öffentlichen Raum & 10 Teilnehmern im privaten Raum aus höchstens zwei Hausständen oder aus dem familiären Bezugskreis

–   Veranstaltungen nur noch mit max. 100 Teilnehmern

–   Sperrstunde für Gastronomiebetriebe ab 23 Uhr

–   Erweiterte Maskenpflicht an Orten, wo Menschen dichter bzw. länger zusammenkommen, z.B. in Fußgängerzonen, bei öffentlichen Veranstaltungen, in Gaststätten außerhalb des zugewiesenen Platzes, bei Gottesdiensten oder gemeinsamen Gebeten unter freiem Himmel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen oder sonstigen Räumlichkeiten

-Begrenzung der Teilnehmerzahlen am Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie in Tanzschulen

–   keine Zuschauer beim Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb

7-Tage-Inzidenz über 35 pro 100.000 Einwohner

–         Feiern nur noch mit 25 Teilnehmern innerhalb geschlossener Räume & 15 Teilnehmern im privaten Raum aus höchstens zwei Hausständen oder aus dem familiären Bezugskreis

–   Veranstaltungen nur noch mit max. 500 Teilnehmern unter freiem Himmel und 250 in geschlossenen Räumen (Voraussetzung: Vorlage eines Hygienekonzeptes)

–          Sperrstunde für Gastronomiebetriebe ab 23 Uhr

–          Erweiterte Maskenpflicht an Orten, wo Menschen dichter bzw. länger zusammenkommen, z.B. in Fußgängerzonen, bei öffentlichen Veranstaltungen, in Gaststätten außerhalb des zugewiesenen Platzes, bei Gottesdiensten oder gemeinsamen Gebeten unter freiem Himmel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen oder sonstigen Räumlichkeiten

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