Anzeige

Anzeige

In Deutschland nimmt das Interesse an umweltfreundlichen Heizungsalternativen stetig zu, doch gerade bei der Nutzung von Wärmepumpen in Altbauten herrscht Unsicherheit. Cathrin Becker, Energieberaterin bei der Verbraucherzentrale Saarland, klärt die fünf häufigsten Missverständnisse auf.

1. Sind Wärmepumpen für alle Altbauten geeignet? Obwohl Wärmepumpen grundsätzlich auch in Altbauten einsetzbar sind, hängt ihre Effizienz stark von der Gebäudeisolierung ab. „In den ungedämmten Gebäuden der 50er Jahre wird es kaum wirtschaftlich sein“, erklärt Becker. Vor Installation einer Wärmepumpe sollte daher das Optimierungspotenzial, wie die Dämmung der Kellerdecke oder der Austausch von Heizkörpern, geprüft werden.

Anzeige
Anzeige

2. Wie viel Strom kann eine Photovoltaik-Anlage beisteuern? Die Annahme, eine Photovoltaikanlage könne den jährlichen Strombedarf einer Wärmepumpe zu etwa 30 Prozent decken, muss differenziert betrachtet werden. „Tatsächlich schwankt die Eigenverbrauchsquote je nach Dämmung zwischen 10 und 40 Prozent“, so Becker. In schlecht gedämmten Bauten sei nur eine geringe Deckungsrate realistisch.

3. Können alte Heizkörper weiterhin verwendet werden? Die Weiterverwendung alter Heizkörper hängt von deren Vorlauftemperatur ab. „Wärmepumpen arbeiten effizienter bei niedrigeren Temperaturen, die meist nur durch größere Heizkörper oder Fußbodenheizung erreicht werden“, sagt die Energieberaterin. In einigen Fällen sei ein Austausch unumgänglich.

Anzeige
Anzeige

4. Staatliche Förderungen für Wärmepumpen Es gibt eine Grundförderung von 30 Prozent, die durch zusätzliche Boni auf bis zu 70 Prozent steigen kann, abhängig von der Einhaltung bestimmter Voraussetzungen und der Anzahl der Wohneinheiten. „Die maximale Förderung ist jedoch auf 70 Prozent der festgelegten Obergrenze beschränkt“, betont Becker.

5. Erfüllen moderne Wärmepumpen die aktuellen Vorgaben? Laut Becker erfüllen moderne Wärmepumpen, die ausschließlich Strom nutzen, die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. Dies gilt selbst für Bestandsgebäude, wenn sie vollständig mit Wärmepumpen beheizt werden.

Zusätzliche Beratungsangebote Für individuelle Beratungen bietet die Verbraucherzentrale Termine an, um sinnvolle Maßnahmen zur Optimierung der Heiztechnik zu diskutieren. Weitere Informationen und Kontaktdaten sind auf der Webseite der Verbraucherzentrale Saarland erhältlich.

Vor der Installation einer Wärmepumpe bietet die Verbraucherzentrale jederzeit eine Energieberatung an. Dabei ermitteln die Experten sinnvolle Optimierungsmaßnahmen an Gebäude und Heizungstechnik, um im individuellen Fall eine wirtschaftliche Beheizung mit erneuerbarer Energie sicherzustellen. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Ein persönlicher Beratungstermin kann entweder unter 0681 50089-15 oder unter der bundesweiten Hotline 0800 809 802 400 vereinbart werden.

Weitere Informationen finden Interessenten auf den Webseiten der Verbraucherzentrale Saarland und der Energieberatung.

 

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein