Waldbesitzer, die ökologisch besonders wertvolle alte und dicke Bäume schützen und in Wert setzen, können dafür vom saarländischen Umweltministerium einen finanziellen Ausgleich bekommen. Für den dauerhaften Erhalt so genannter Biotopbäume, die dank ihrer Struktur Lebensräume bieten für spezielle Tier-, Pilz-, Moos- und Flechtenarten, sieht die Förderrichtlinie Öko-Wald eine Förderpauschale in Höhe von 174 Euro pro Baum vor.  

Die Gemeinden Kleinblittersdorf und Mandelbachtal sowie drei Privatwaldbesitzer aus Merzig und Losheim am See erhielten in den letzten Tagen entsprechende Zuwendungsbescheide. Insgesamt wurden hier für rund 460 Bäume rund 80.000 Euro hälftig aus Mitteln des Landes und der EU verausgabt.

„Für das Überleben der Menschheit ist die Biodiversität, also der Reichtum an Arten, an Lebensräumen und Ökosystemen, unverzichtbar“, sagt Umweltminister Reinhold Jost. „Wir haben im Saarland eine besondere Verantwortung für unsere Rotbuchenwälder, die es so nur in Mitteleuropa gibt, aus globaler Sicht also Seltenheitswert haben. Um diese bedeutsamen Buchenwald-Ökosysteme zu schützen, setzen wir finanzielle Anreize.“ Mit Erfolg: Seit Inkrafttreten der saarländischen Öko-Wald-Richtlinie 2018 wurden Anträge im Umfang von 432.000 Euro gestellt. Der Erhalt von 2485 Biotopbäumen ist bisher gefördert worden.

Der Erhalt des Lebensraumes Wald mit den darin lebenden Pflanzen und Tiere ist ein wichtiger Bestandteil der saarländischen Strategie zum Schutz der Artenvielfalt. In einem Handlungsleitfaden, der vom Umweltministerium gemeinsam mit den Naturschutzverbänden NABU und BUND sowie den Bewirtschaftern aller drei Waldbesitzarten im Saarland (Staatswald, Kommunalwald, Privatwald) konzipiert wurde, finden Waldbesitzer Vorgaben, wie Waldwirtschaft nach dem Stand der ökologischen Forschung praktiziert werden kann. Für den Staatswald ist die Umsetzung verpflichtend, für den Kommunal- und Privatwald freiwillig.

Als „Biotopbäume“ bezeichnet werden Bäume mit Stammverletzungen, Rissen, Rindentaschen, alte Bäume und Baumriesen, Horstbäume, Höhlenbäume, Bäume mit speziellem Moos-, Flechten- oder Pilzbewuchs, schrägwüchsige Bäume, mit Efeu oder anderen Kletterpflanzen überwachsene Bäume, Bäume mit abgestorbenen Ästen, Kronenbruch und Kronentotholz.

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