Symbolbild

Mit einer Anpassung der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie reagiert die saarländische Landesregierung heute kurzfristig auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes vom 06.08.2020. Dieser sieht vor, sexuelle Dienstleistungen in bestimmtem Rahmen wieder zu erlauben.

Neben der bereits bekanntgegebenen Weiterführung des Stufenplanes, sieht die Verordnung damit nun auch vor, dass die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Saarland unter speziellen Vorgaben wieder zugelassen ist. Grundlegend dafür sind entsprechende Hygienekonzepte sowie die Kontaktnachverfolgung.

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