Symbolbild

Das 3-Säulen-Konzept für die Bürgertestungen im Saarland sieht mittlerweile über das ganze Land verteilt zahlreiche Möglichkeiten vor, sich kostenfrei testen zu lassen – ob in den Testzentren der Landesregierung, in kommunalen Testzentren, in Arztpraxen oder in Apotheken. Diese Angebote werden ausgiebig genutzt mit der Folge, dass asymptomatische Personen durch ein positives Ergebnis „entdeckt“ werden – was Sinn und Zweck der Testungen ist.

Das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises stellt vermehrt Verunsicherung bei Personen fest, die nach einem PoC-Schnelltest oder bei einem Selbsttest ein „positives“ Ergebnis erhalten. Daher fasst das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises zusammen:
Erst nach Beauftragung durch das Gesundheitsamt können unterschiedliche Einrichtungen mit geschultem Personal Bürgertests durchführen. Wird dort eine Person positiv getestet, ist diese Person durch die Teststelle unverzüglich dem Gesundheitsamt zu melden, da sie im Sinne von §2 Nr.7 IfSG als ansteckungsverdächtig gilt. Positive Ergebnisse von Antigen-Schnelltests sind meldepflichtig. Die mögliche Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 muss dann durch einen PCR-Test bestätigt werden.

Die betroffene Person selbst muss sich direkt in Quarantäne begeben, sich also im Haus oder in der Wohnung isolieren, bis dieser Bestätigungstest erfolgt ist und ein Ergebnis vorliegt.

Wie kommt man an einen solchen PCR-Test?

Nach Eingang der Meldung durch die Teststelle beim Gesundheitsamt wird die positiv getestete Person schnellstmöglich vom Gesundheitsamt kontaktiert, um einen Termin für einen PCR-Test zu vereinbaren. Amtsärztin Dr. Sigrid Thomé-Granz weist darauf hin, dass mitunter auch die kommunalen und Landes-Testzentren PCR-Tests durchführen. Dies können Bürgerinnen und Bürger vor Ort erfragen. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, selbst an das Gesundheitsamt heranzutreten – entweder per E-Mail an gesundheitsamt@saarpfalz-kreis.de oder über das Infotelefon (06841) 104-7306. Es wird um Verständnis gebeten, dass hier eine Terminvergabe zum PCR-Test nicht ad hoc ermöglicht werden kann. Die persönlichen Daten mit Telefonnummer werden aufgenommen, es ist anzugeben, wann und wo der Test erfolgt ist. Die Betroffenen werden dann ebenfalls schnellstmöglich kontaktiert.

Landrat Dr. Theophil Gallo: „An dieser Stelle gilt es sicher, zunächst Ruhe zu bewahren und sich tatsächlich fern von den Mitmenschen zu halten. Das ist nun mal das einzige probate Mittel, um die mögliche Infektion ab diesem Zeitpunkt nicht weiterzutragen.“
Das gilt bis zur Vorlage des PCR-Testergebnisses, das dann, bestätigt es eine Infektion, eine schriftliche Quarantäneanordnung zur Folge hat.

Im Gegensatz dazu gibt bei einem positiven Selbsttest, der beispielsweise zu Hause durchgeführt wurde, keine Meldepflicht. Wer sich zuhause selbst getestet und ein positives Ergebnis erhalten hat, sollte laut Empfehlung des Bundesministeriums für Gesundheit dennoch „einen Termin beim Hausarzt machen oder sich unter der Telefonnummer 116 117 melden, um sich dann mit einem PCR-Test testen zu lassen. Bis zum Bestätigungstest sollte man zuhause bleiben und sich an die AHA- +L-Regel halten“.
„Ich rate nach einem positiven Ergebnis davon ab, mit weiteren Selbsttests dieses überprüfen zu wollen. Das ist nicht zielführend und erhöht womöglich die Verunsicherung. Vielmehr sollte man sich, wie es Bundesministerium auch empfiehlt, mit dem Hausarzt in Verbindung setzen“, bekräftigt Dr. Thomé-Granz.

 

 

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