Symbolbild

Konjunkturpaket, Kohleausstiegsgesetz, Grundrente, die Erklärung der Bundeskanzlerin zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Vier von zahlreichen weiteren zentralen Themen der letzten regulären Plenarsitzung des Bundesrates vor der Sommerpause.

Nachdem Deutschland zum 1. Juli die EU-Ratspräsidentschaft übernommen hat, skizzierte Bundeskanzlerin Angela Merkel zu Beginn der Plenarsitzung die Eckpunkte des Vorsitzzeitraumes im zweiten Halbjahr 2020, der unter dem Motto „Gemeinsam. Europa wieder stark machen“ steht. Schwerpunkte sollen dabei unter anderem der Klimaschutz, die digitale Souveränität in der EU und deren Rolle in der Welt sein. Im Anschluss daran beschloss der Bundesrat das Corona-Konjunkturpaket zur finanziellen Entlastung der Kommunen. Die hierfür notwendige Grundgesetzänderung passierte ebenfalls die Länderkammer. Hierdurch wird der höhere Anteil des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie der Ausgleich der pandemiebedingten Gewerbesteuerausfälle der Gemeinden, verfassungsrechtlich abgesichert.

Ministerpräsident Tobias Hans begrüßte die Maßnahmen ausdrücklich, forderte jedoch zugleich eine nachhaltige Lösung bezüglich der kommunalen Altschulden: „Das Problem der kommunalen Altschulden ist zugleich eine Frage der gleichwertigen Lebensverhältnisse in unserem Land. Aus diesem Grund sehe ich auch weiterhin die dringende Notwendigkeit einer über die heute beschlossenen Hilfen für die Kommunen hinausgehenden gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen zum Abbau der kommunalen Kassenkredite in den kommenden Jahren. Daher verbinde ich mit der heutigen Zustimmung die klare Erwartung, dass das Thema ganz oben auf der bundespolitischen Tagesordnung bleibt. Ich werde mich mit aller Kraft für eine zielgerichtete und nachhaltige Lösung einsetzen.“

Zudem billigten die Länder den Nachtragshaushalt der Bundesregierung zur Finanzierung des Konjunkturpakets. Die weiteren Einzelheiten des Pakets, unter anderem die Mehrwertsteuersenkung für die zweite Jahreshälfte, hatte der Bundesrat in einer Sondersitzung zu Beginn der Woche bereits auf den Weg gebracht.

Mit dem Kohleausstiegsgesetz brachte die Länderkammer zudem ein zentrales umwelt-, energie- und strukturpolitisches Vorhaben in Deutschland auf den Weg. Das Gesetz regelt die Einzelheiten des schrittweisen Ausstiegs aus der Kohleverstromung, mit dem der CO2-Ausstoß Deutschlands erheblich reduziert wird. Bis spätestens 2038 soll der Ausstieg aus der Kohleverstromung spätestens abgeschlossen sein. Flankierend dazu wurde das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen verabschiedet, womit der Bund den Kohleregionen bis zum Ende der Kohleverstromung Unterstützung beim Strukturwandel zukommen lässt.

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