In den kommenden Wochen liegt der Fokus darauf, den Aufbau weiterer Intensivbetten in den Krankenhäusern, die Beschaffung von Schutzausrüstung, und Verbesserungen bei den Testkapazitäten herbeizuführen sowie eine freiwillige App zur Nachverfolgung von Kontakten einzuführen. Ziel dieser Anstrengungen ist es, die Schutzmaßnahmen weiter zu verstärken, das Entstehen neuer Infektionsketten bestmöglich zu vermeiden und eine vollständige Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten.
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Um eine schrittweise Öffnung der Schulen und Hochschulen vorzubereiten, wurde die Kultusministerkonferenz beauftragt, einen gemeinsamen Rahmenplan auszuarbeiten, um ein Höchstmaß an bundeseinheitlichem Vorgehen zu gewährleisten. Nach dem derzeitigen Stand der Überlegungen soll der Unterricht zunächst für die höheren Klassen in den weiterführenden Schulen und den Berufsschulen freigegeben werden, damit sich die betroffenen Schülerinnen und Schüler auf ihre Abschlussprüfungen vorbereiten können. Hinzu kommt, dass man den älteren Schülerinnen und Schülern am ehesten zutraut, die infektionsvermeidenden Verhaltensregeln im Schulbetrieb konsequent zu befolgen. Denn bei allem gilt: Sicherheit zuerst. Gleichzeitig wird das Gesundheitsministerium beauftragt, gemeinsam mit den Schulträgern an den betroffenen Schulen für notwendigen hygienischen Standards zu sorgen.
Die neuen Maßnahmen im Saarland im Überblick – diese und alle anderen Maßnahmen der bisher geltenden Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Saarland bleiben vorerst bis zum 3. Mai in Kraft:
Ø Folgende Geschäfte können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen:
- Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche (ausgenommen sind Einkaufszentren und Shopping Malls)
- sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen, Autowaschanlagen und SB-Waschanlagen, Grüngutannahmestellen und Wertstoffzentren.
Ø Die Inanspruchnahme psychotherapeutischer Versorgungsleistungen wird mit sonstigen medizinisch-therapeutischen Leistungen auf eine Ebene gestellt.
Ø Gestattet ist auch der Besuch von Bibliotheken und Archiven.
Ø Der Hochschulbetrieb bleibt weiterhin ausgesetzt, nach dem 24. April können aber Präsenzprüfungen unter strengen Hygienemaßnahmen getroffen werden. Das gilt auch für schulische Abschlussprüfungen und mündliche und schriftliche Prüfungen an den Pflegeschulen und Schulen für Gesundheitsfachbesuche.
Ø Darüber hinaus wird den Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung von nicht-medizinischen Alltagsmasken insbesondere im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel dringend empfohlen.















