Die Klinik für Innere Medizin auf dem Campus des Universitätsklinikums Homburg - Bild: Stephan Bonaventura

Am Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg bleibt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mundnasenschutzes weiterhin bestehen.

“Das Nutzen eines MNS im Rahmen der Patientenversorgung schützt Menschen ohne Impfschutz gegen Covid-19. Zudem senkt diese Maßnahme die Übertragung anderer Atemwegsinfektionen und kommt damit besonders den Schwerkranken zugute, bei denen so das Risiko für eine zusätzliche belastende Erkrankung gesenkt wird.”, teilt das UKS in einer Mitteilung mit.

Die Rahmenbedingungen für Besuche ändern sich ebenfalls nicht, hier gelten weiterhin 3G-Status, Symptomfreiheit und die Beschränkung auf 1 Besuchsperson für 1 Stunde und 1 Mal pro Tag. Die in einer Übergangszeit genutzte zentrale Teststation ist aufgrund der hohen Impfquote und mit Blick auf andere Testangebote nicht mehr notwendig.

Im gesellschaftlichen Leben haben sich jüngst viele Lockerungen hinsichtlich Maskenpflicht und Abstandsregelungen ergeben. Die hohe Quote von Menschen mit vollständigem Impfschutz gegen Covid-19 erlaubt Anpassungen wie beispielsweise gelockerte Hygienevorgaben unter 3G- oder gar 2G-Bedingungen. „In der Krankenversorgung stellt sich die Situation etwas anders dar“, erläutert die Ärztliche Direktorin und Vorstandsvorsitzende des UKS Prof. Dr. Jennifer Diedler. „In alle Krankenhäuser kommen immer auch Menschen, die sich nicht impfen lassen können oder die trotz Impfung keinen Schutz gegen Covid-19 aufbauen können. Zudem versorgen wir vulnerable Patientengruppen.“

Als Maximalversorger der Großregion behandelt das UKS viele schwerkranke Patienten. Das Tragen des MNS verhindert nicht nur Infektionen mit dem Coronavirus, sondern ebenfalls Infektionen mit weiteren Erregern wie beispielsweise der Virusgrippe (Influenza). Von diesem zusätzlichen Schutz profitiert die Gruppe der schwerkranken Patienten des UKS besonders, denn für sie sinkt dadurch das Risiko, zusätzlich durch eine Atemwegsinfektion belastet zu werden.

„Da wir zum sorgfältigen Schutz unserer Patientinnen und Patienten verpflichtet sind und alle unsere Patientinnen und Patienten bestmöglich behandeln möchten, können wir zum jetzigen Zeitpunkt die Maskenpflicht in der Patientenversorgung nicht aufheben“, so Prof. Diedler. An den bisherigen Vorgaben des UKS zum Einsatz des MNS bei Patienten sowie deren Besucher ändert sich dementsprechend grundsätzlich nichts:

  • Patienten, bei denen keine medizinischen Gründe dagegensprechen, tragen den MNS innerhalb der Klinikgebäude, wenn sie sich nicht im eigenen Patientenzimmer befinden. Auf dem eigenen Zimmer muss der MNS selbstverständlich nicht kontinuierlich getragen werden, kommt aber zum Einsatz wenn beispielsweise Medizinisches Personal und Pflegende oder andere Menschen mit im Raum sind.
  • Bei Besuchern besteht die Notwendigkeit, dass im Rahmen ihres Besuches durchgängig ein MNS getragen wird.
  • Wichtig bei beiden Gruppen: Es ist ein medizinischer Mundnasenschutz zu tragen. Masken mit Ausatemventil sind am UKS verboten, da diese die Atemluft der bzw. des Tragenden ungefiltert und gebündelt nach außen leiten, was sie bei einer Infektion bei der bzw. dem Maskentragenden zu einer großen Gefahr für die Mitmenschen macht.

Für das zum größten Teil geimpfte Personal am UKS gibt es leichte Lockerungen bei den Vorgaben zum MNS. So kann ab sofort in Situationen ohne Patientenkontakt wie beispielsweise im Pausenraum oder bei der gemeinsamen Arbeit in bestimmten Laboren und Büros bei Unterschreitung des Mindestabstandes die Maske abgenommen werden, wenn nachweislich alle Personen im Zimmer die 2G-Voraussetzung erfüllen. Wo zuvor noch strengere Vorgaben eingehalten werden mussten, profitieren die Beschäftigten nun von der hohen Impfquote am Universitätsklinikum.

Für Besucher sowie für Externe wie beispielsweise Zulieferer und Dienstleister bleibt die 3G-Vorgabe bestehen. Ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenen-Status muss ein aktueller Negativ-Test vorliegen. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein, muss in einem offiziellen Testzentrum durchgeführt worden sein (z.B. der Stadt Homburg, in Apotheken oder Arztpraxen) und mit einem Testzertifikat nachgewiesen werden. Die Nachweise werden an den Pforten kontrolliert, ein Ausweisdokument ist für die Kontrolle ebenfalls notwendig.  Selbsttests können nicht akzeptiert werden. Sollten Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion vorliegen (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust), ist generell kein Zutritt als Besucherin oder Besucher möglich.

Die temporär am UKS eingerichtete zentrale Teststation in Gebäude 18 wurde zum Monatswechsel geschlossen. Die hohe Impfquote in der Bevölkerung und die Vielzahl externer Testmöglichkeiten haben den Bedarf für dieses Angebot kontinuierlich gesenkt. Dezentrale Testungen sind in Ausnahmefällen weiterhin möglich, Besucher ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenen-Status sind dazu angehalten, externe Testmöglichkeiten zu nutzen.

Für Krankenbesuche ist es aus Gründen der Kontaktnachverfolgung notwendig, dass die Besuchsperson vorab auf Station registriert wird. Besuche sind in der Regel täglich von 15 bis 18 Uhr möglich – in begründeten Ausnahmen kann hiervon abgewichen werden (bei Palliativpatienten, Kindern und kritisch Erkrankten, bei im Schichtdienst arbeitenden Besuchspersonen u.ä.). Erlaubt ist 1 Besuchsperson, 1 Stunde lang, 1 Mal pro Tag.

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